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Beschlusstext (Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-Heinen-Straße - Bereich des Plangebietes des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
15.08.17, 18:02
Aktualisiert
15.08.17, 18:02
Beschlusstext (Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-Heinen-Straße -
Bereich des Plangebietes des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Rates am Dienstag, den 11.07.2017. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 21:55 Uhr TOP Betreff 11 Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-Heinen-Straße Bereich des Plangebietes des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg fasst zur Sicherstellung einer städtebaulich geordneten und homogenen Fortentwicklung des Ortsbildes den Satzungsbeschluss über die Gestaltung von baulichen Anlagen (Gestaltungssatzung; Anlage 7 der Niederschrift) für das Plangebiet des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-HeinenStraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) mit den im beigefügten Entwurf genannten Regelungsinhalten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Stimmen der SPD-Fraktion, FWG-Fraktion, Grünen-Fraktion, des Herrn Hoffmann und des Bürgermeisters dafür; Stimmen der CDU-Fraktion dagegen)