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Beschlusstext (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) hier: Änderung § 6 (Wahlsichtwerbung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
15.08.17, 18:02
Aktualisiert
15.08.17, 18:02
Beschlusstext (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
hier: Änderung § 6 (Wahlsichtwerbung)) Beschlusstext (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
hier: Änderung § 6 (Wahlsichtwerbung))

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Rates am Dienstag, den 11.07.2017. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 21:55 Uhr TOP Betreff 4 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) hier: Änderung § 6 (Wahlsichtwerbung) Herr Coumanns führt für die SPD-Fraktion aus, dass man den Verwaltungsvorschlag unterstütze, da man sich bereits in der Vergangenheit gegen die sog. abgestufte Chancengleichheit ausgesprochen habe. Auf Nachfrage von Herrn Becker seitens der CDU-Fraktion, inwieweit es rechtliche Möglichkeiten gebe, unabhängig von einer Regelung nach der abgestuften Chancengleichheit zahlenmäßige Beschränkungen vorzunehmen, erklärt Fachdienstleiterin Claßen, dass Bedburg die einzige Kommune im Rhein-Erft-Kreis sei, die die abgestufte Chancengleichheit anwende. Herr Giesen regt eine Selbstverpflichtung der Parteien an. Dem schließt sich Herr Coumanns an. Herr Olpen erklärt, dass eine Selbstverpflichtung der in Bedburg aktiven Parteien sicher möglich sei, erachtet es aber als schwierig, hierbei auch die Parteien mit einzubeziehen, die nur auf Landes- oder Bundesebene aktiv seien. Herr Schnäpp appelliert an die Ratskollegen, eine Beschränkung vorzunehmen, um einen ähnlichen „Wildwuchs“ an Plakaten – wie zuletzt während der Landtagswahl in Köln – zu vermeiden. Hinsichtlich Regelungen zur Beschränkung verweist er auf die Stadt Elsdorf. Herr Verse verweist auf die Regelungen, wonach Vereine zur Bewerbung von Veranstaltungen eine Erlaubnis für 20 Plakate erhalten würden; dies könnte Beispiel für eine zahlenmäßige Beschränkung sein. Frau Brings erklärt, dass die bevorstehende Bundestagswahl als Testwahl dienen könne. Sollte sich in deren Folge der Bedarf abzeichnen, eine Beschränkung vorzunehmen, könne über eine nochmalige Änderung der Sondernutzungssatzung entsprechend nachgesteuert werden. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Änderung des § 6 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) der Stadt Bedburg zu. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 1 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Stimmen der SPD-Fraktion, FWG-Fraktion, Grünen-Fraktion sowie des Herrn Hoffmann und des Bürgermeisters dafür; Stimmen der CDUFraktion dagegen) Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.07.2017 Seite 2