Daten
Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
15.08.17, 18:02
Aktualisiert
15.08.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 22. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 11.07.2017.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
21:55 Uhr
TOP
Betreff
4
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen (Sondernutzungssatzung)
hier: Änderung § 6 (Wahlsichtwerbung)
Herr Coumanns führt für die SPD-Fraktion aus, dass man den Verwaltungsvorschlag unterstütze,
da man sich bereits in der Vergangenheit gegen die sog. abgestufte Chancengleichheit
ausgesprochen habe.
Auf Nachfrage von Herrn Becker seitens der CDU-Fraktion, inwieweit es rechtliche Möglichkeiten
gebe, unabhängig von einer Regelung nach der abgestuften Chancengleichheit zahlenmäßige
Beschränkungen vorzunehmen, erklärt Fachdienstleiterin Claßen, dass Bedburg die einzige
Kommune im Rhein-Erft-Kreis sei, die die abgestufte Chancengleichheit anwende.
Herr Giesen regt eine Selbstverpflichtung der Parteien an. Dem schließt sich Herr Coumanns an.
Herr Olpen erklärt, dass eine Selbstverpflichtung der in Bedburg aktiven Parteien sicher möglich
sei, erachtet es aber als schwierig, hierbei auch die Parteien mit einzubeziehen, die nur auf
Landes- oder Bundesebene aktiv seien.
Herr Schnäpp appelliert an die Ratskollegen, eine Beschränkung vorzunehmen, um einen
ähnlichen „Wildwuchs“ an Plakaten – wie zuletzt während der Landtagswahl in Köln – zu
vermeiden. Hinsichtlich Regelungen zur Beschränkung verweist er auf die Stadt Elsdorf.
Herr Verse verweist auf die Regelungen, wonach Vereine zur Bewerbung von Veranstaltungen
eine Erlaubnis für 20 Plakate erhalten würden; dies könnte Beispiel für eine zahlenmäßige
Beschränkung sein.
Frau Brings erklärt, dass die bevorstehende Bundestagswahl als Testwahl dienen könne. Sollte
sich in deren Folge der Bedarf abzeichnen, eine Beschränkung vorzunehmen, könne über eine
nochmalige Änderung der Sondernutzungssatzung entsprechend nachgesteuert werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Änderung des § 6 der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) der Stadt
Bedburg zu. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 1
beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür
(Stimmen der SPD-Fraktion, FWG-Fraktion, Grünen-Fraktion sowie des
Herrn Hoffmann und des Bürgermeisters dafür; Stimmen der CDUFraktion dagegen)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.07.2017
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