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Beschlusstext (Vorberatung über die Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
05.12.16, 18:03
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 22.11.2016. Sitzungsbeginn: 17:05 Uhr Sitzungsende: 17:39 Uhr TOP Betreff 12 Vorberatung über die Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 Herr Coumanns erklärt, dass aufgrund der insgesamt steigenden Kosten die Kalkulation der Friedhofsgebühren ein schwieriges Thema sei und bittet Fachdienstleiter Eßer um die Darstellung einer alternativen Kostenaufteilung. Fachdienstleiter Eßer verweist zunächst auf ein sich immer weiter veränderndes Bestattungsverhalten – weg von der Sargbestattung hin zur Urnenbestattung. Um die Gebühren zu verändern, gebe es verschiedene Stellschrauben, die angepasst werden könnten – so z.B. die prozentuale Verteilung der grabgrößenunabhängigen Kosten (ca. 20 %) und der grabgrößenabhängigen Kosten (ca. 80 %), was derzeit dazu führe, dass ein Großteil der Kosten den Sarggräbern zugeordnet werde. Eine Veränderung dieser Stellschrauben könne daher im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise bei der Gebührenkalkulation zu Kostenerhöhungen bei den Urnengräbern und zu Kostensenkungen bei den Erdgräbern führen. Ein interkommunaler Vergleich habe gezeigt, dass andere Kommunen im Rhein-Erft-Kreis durchaus abweichende Gewichtungen vornehmen, sodass hierüber auch in Bedburg nachgedacht werden könne. Herr Coumanns regt sodann seitens der SPD-Fraktion an, tatsächlich entsprechende Verschiebungen der Kosten dergestalt vorzunehmen, sodass die Gebühren für Erdgräber nicht zu sehr steigen. Er schlägt daher vor, die Politik solle die verschiedenen Alternativen nochmals auf sich wirken lassen, um schließlich am 06.12.2016 eine Entscheidung in der Sache treffen zu können. Herr Förster spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, die allgemeinen Kosten, wie z.B. für die Grünpflege und die Pflege und Unterhaltung der Zuwegungen, auf alle Bestattungsarten – unabhängig von der Größe des Grabes – umzulegen. Herr vom Berg stimmt einer Vertagung der Beratung über die Friedhofsgebühren auf den 06.12.2016 zu. Herr Baum weist darauf hin, dass die Friedhofsgebühren und die zugehörige Satzung sodann am 06.12.2016 nicht im Haupt- und Finanzausschuss, sondern unmittelbar im Rat beraten und verabschiedet werden sollten, damit eine rechtzeitige Bekanntmachung der Satzung vor dem Jahresende möglich sei. Hierüber besteht Einvernehmen. Herr Olpen führt bzgl. des sog. grünpolitischen Anteils aus, dass dieser bei 10 % verbleiben sollte, um den Gesamthaushalt nicht weiter zu belasten. Er regt dazu an, mittelfristig auch weiterhin über Stilllegungen von Friedhöfen sowie über reduzierte Nutzungsdauern von 15 oder 20 Jahren nachzudenken. Herr Niepel schlägt unter Hinweis auf den Friedhof in Kaster vor, den Grünbewuchs auf den Friedhöfen insgesamt weiter zu reduzieren, um die Kosten für die Mitarbeiter des Bauhofes senken zu können. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2016 Seite 2