Daten
Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
05.12.16, 18:03
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 22.11.2016.
Sitzungsbeginn:
17:05 Uhr
Sitzungsende:
17:39 Uhr
TOP
Betreff
12
Vorberatung über die Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr
2017
Herr Coumanns erklärt, dass aufgrund der insgesamt steigenden Kosten die Kalkulation der
Friedhofsgebühren ein schwieriges Thema sei und bittet Fachdienstleiter Eßer um die Darstellung
einer alternativen Kostenaufteilung.
Fachdienstleiter Eßer verweist zunächst auf ein sich immer weiter veränderndes
Bestattungsverhalten – weg von der Sargbestattung hin zur Urnenbestattung. Um die Gebühren
zu verändern, gebe es verschiedene Stellschrauben, die angepasst werden könnten – so z.B. die
prozentuale Verteilung der grabgrößenunabhängigen Kosten (ca. 20 %) und der
grabgrößenabhängigen Kosten (ca. 80 %), was derzeit dazu führe, dass ein Großteil der Kosten
den Sarggräbern zugeordnet werde. Eine Veränderung dieser Stellschrauben könne daher im
Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise bei der Gebührenkalkulation zu Kostenerhöhungen bei
den Urnengräbern und zu Kostensenkungen bei den Erdgräbern führen. Ein interkommunaler
Vergleich habe gezeigt, dass andere Kommunen im Rhein-Erft-Kreis durchaus abweichende
Gewichtungen vornehmen, sodass hierüber auch in Bedburg nachgedacht werden könne.
Herr Coumanns regt sodann seitens der SPD-Fraktion an, tatsächlich entsprechende
Verschiebungen der Kosten dergestalt vorzunehmen, sodass die Gebühren für Erdgräber nicht zu
sehr steigen. Er schlägt daher vor, die Politik solle die verschiedenen Alternativen nochmals auf
sich wirken lassen, um schließlich am 06.12.2016 eine Entscheidung in der Sache treffen zu
können.
Herr Förster spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, die allgemeinen Kosten, wie z.B. für die
Grünpflege und die Pflege und Unterhaltung der Zuwegungen, auf alle Bestattungsarten –
unabhängig von der Größe des Grabes – umzulegen.
Herr vom Berg stimmt einer Vertagung der Beratung über die Friedhofsgebühren auf den
06.12.2016 zu.
Herr Baum weist darauf hin, dass die Friedhofsgebühren und die zugehörige Satzung sodann am
06.12.2016 nicht im Haupt- und Finanzausschuss, sondern unmittelbar im Rat beraten und
verabschiedet werden sollten, damit eine rechtzeitige Bekanntmachung der Satzung vor dem
Jahresende möglich sei. Hierüber besteht Einvernehmen.
Herr Olpen führt bzgl. des sog. grünpolitischen Anteils aus, dass dieser bei 10 % verbleiben sollte,
um den Gesamthaushalt nicht weiter zu belasten. Er regt dazu an, mittelfristig auch weiterhin über
Stilllegungen von Friedhöfen sowie über reduzierte Nutzungsdauern von 15 oder 20 Jahren
nachzudenken.
Herr Niepel schlägt unter Hinweis auf den Friedhof in Kaster vor, den Grünbewuchs auf den
Friedhöfen insgesamt weiter zu reduzieren, um die Kosten für die Mitarbeiter des Bauhofes
senken zu können.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation
der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2016
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