Daten
Kommune
Kall
Größe
98 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
01.03.12, 18:15
Aktualisiert
01.03.12, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
21/2012
13.03.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Kindergartenbedarfsplan
hier: Änderung der Gruppenstrukturen und Betreuungszeiten zum 01.08.2012
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die folgenden Änderungen der
Gruppenformen und Betreuungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten zum 01.08.12 zur Kenntnis:
Kindergarten Kall-Kallbachstraße
Umwandlung 0,5 Gruppe III a (12 Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit 25 Std. Betreuungszeit) in 0,5
Gruppe III b (12 Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit 35 Std. Betreuungszeit).
Kindergarten Golbach
Umwandlung 0,5 Gruppe III b (13 Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit 35 Std. Betreuungszeit) in 0,5
Gruppe I b (10 Kinder, davon 2 Zweijährige, 35 Std. Betreuungszeit).
Kindergarten Sötenich
Umwandlung der Gruppe I b (20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige, 35 Std. Betreuungszeit) in eine
Gruppe III b (25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren, 35 Std. Betreuungszeit).
Kindergarten Krekel
Umwandlung 0,5 Gruppe III b (13 Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit 35 Std. Betreuungszeit) in 0,5
Gruppe I b (10 Kinder, davon 2 Zweijährige, 35 Std. Betreuungszeit).
Vorlagen-Nr. 21/2012
Seite 2
Sachdarstellung:
In der Zeit bis zum 15.01.2012 ist das Anmeldeverfahren für die Kindergärten für das Kindergartenjahr 2012/13 durchgeführt worden. Nach dem Ergebnis sind in den Kindergärten Kall-Kallbachstraße, Golbach, Sötenich und Krekel die vorgenannten Änderungen der Gruppenstrukturen erforderlich. Die notwendigen Gruppenumwandlungen wurden mit dem Kreisjugendamt abgestimmt
bzw. von diesem so vorgegeben.
Die Umwandlung im Kindergarten Golbach basiert auf ausreichend vorliegenden Anmeldungen
von zweijährigen Kindern im Kindergartenjahr 2012/13. Im Vorjahr konnte nur eine halbe Gruppe
dieser Gruppenform geführt werden, da nicht ausreichend Anmeldungen für Zweijährige vorlagen.
Insgesamt steht im Kindergarten Golbach damit im Kindergartenjahr 2012/13 eine Gruppe der
Gruppenform I b (20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige mit 35 Std. Betreuungszeit) zur Verfügung.
Die Umwandlung im Kindergarten Sötenich erfolgt aufgrund nicht vorhandener Anmeldungen von
Zweijährigen. Somit besteht im Kindergarten Sötenich im Kindergartenjahr 2012/13 kein Angebot
zur Betreuung Zweijähriger. Es ist ungewöhnlich, dass ein bereits eingerichtetes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren nicht in Anspruch genommen wird, zumal der aktuelle Kindergartenbedarfsplan ausreichend Zweijährige im Einzugsgebiet verzeichnet. Vermutlich ist diese
Entwicklung insbesondere darin begründet, dass aus den bekannten Gründen bisher keine bauliche Maßnahme zur Betreuung der Zweijährigen im Kindergarten Sötenich durchgeführt wurde
und derzeit weiterhin ungewiss ist, ob bzw. wann diese durchgeführt wird.
Für den Kindergarten Sötenich liegen für das Kindergartenjahr 2012/13 jedoch insgesamt 24 Anmeldungen für 3-jährige Kinder mit Rechtsanspruch vor, was im Falle der Weiterführung der bisherigen Gruppenform I (20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige) einen Anmeldeüberhang an dreijährigen Kindern mit Rechtsanspruch aus dem Einzugsgebiet bedeutet hätte.
Die Umwandlung im Kindergarten Krekel basiert auf ausreichend vorliegenden Anmeldungen von
zweijährigen Kindern im Kindergartenjahr 2012/13. Im Vorjahr konnte nur eine halbe Gruppe dieser Gruppenform geführt werden, da nicht ausreichend Anmeldungen für Zweijährige vorlagen.
Für den Kindergarten Krekel liegen für das Kindergartenjahr 2012/13 insgesamt 17 Anmeldungen
vor, davon 5 für zweijährige Kinder. Der Kindergarten startet zum 01.08.2012 lediglich mit 13 Kindern, die übrigen folgen im Laufe des Kindergartenjahres. Insgesamt ist der Kindergarten im Kindergartenjahr 2012/12 mit 3 Kindern unterbelegt, was ein finanzielles Defizit i.H.v. rd. 15.000,- €
an Kindpauschalen bedeutet. Zum 01.08.2012 beträgt das finanzielle Defizit an Kindpauschalen
rd. 23.000,- €.
Im Kindergarten Hüttenstraße sind zum 01.08.12 insgesamt 4 Anmeldeüberhänge von dreijährigen Kindern mit Rechtsanspruch zu verzeichnen. Diese Kinder erhalten zum 01.08.12 einen Platz
im Kindergarten Kallbachstraße, da dieser sonst unterbelegt wäre. Zudem stimmt das Kreisjugendamt einer Überbelegung des Kindergartens Hüttenstraße bei einer gleichzeitigen Unterbelegung des Kindergartens Kallbachstraße nicht zu. Darüber hinaus sind weitere 7 Anmeldeüberhänge von zweijährigen Kindern zu verzeichnen, die im Laufe des Kindergartenjahres 3 Jahre alt
werden und dadurch Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erlangen. Diese Kinder erhalten mit
Vollendung des 3. Lebensjahres ebenfalls einen Platz im Kindergarten KallKallbachstraße bzw. Keldenich (in der beiliegenden Aufstellung bereits berücksichtigt), da dort
noch freie Kapazitäten vorhanden sind bzw. ansonsten eine (noch größere) Unterbelegung zu
verzeichnen wäre.
Der Kindergarten Keldenich ist gemäß derzeit vorliegenden Anmeldungen zum 01.08.12 mit insgesamt 7 Kindern unterbelegt, was ein finanzielles Defizit von rd. 35.000,- € an Kind-pauschalen
bedeutet. Weitere 5 Kinder folgen im Laufe des Kindergartenjahres, davon 4 Kinder, die als Zweijährige im Kindergarten Hüttenstraße keinen Platz erhalten und mit Vollendung des 3. Lebensjahres in den Kindergarten Keldenich aufgenommen werden. Insgesamt ist der Kindergarten Keldenich nach dem derzeitigen Stand im Kindergartenjahr 2012/13 mit 2 Kindern unterbelegt, was ein
finanzielles Defizit i.H.v. rd. 8.000 € an Kindpauschalen bedeutet.
Vorlagen-Nr. 21/2012
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Zu der beiliegenden Aufstellung sind weiterhin folgende Informationen zu geben:
Die Zahl der Anmeldungen der dreijährigen Kinder zum 01.08.2012 liegt um 20 Kinder niedriger
als der Bedarf lt. Kindergartenbedarfsplan. Die Aufnahme weiterer 18 Kinder im Alter von drei
Jahren erfolgt jedoch im Laufe des Kindergartenjahres, so dass die Anmeldezahlen insgesamt
bis auf 2 Kinder mit dem Bedarf lt. Bedarfsplan übereinstimmen.
Die Zahl der Anmeldungen für 3-6-Jährige zum 01.08.12 liegt insgesamt um 9 unter der Zahl der
vorhandenen Plätze. Dies entspricht einem finanziellen Defizit an Kindpauschalen i.H.v. rd. 35.000
€. Schließungen von Kindergärten sind im Kindergartenjahr 2012/13 jedoch nicht erforderlich.