Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,4 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
a) Der Rat beschließt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden
Fassung in Verbindung mit § 9 des NKF Einführungsgesetzes NRW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 anzuerkennen.
b) Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO in der bis zum 31. Dezember 2004
geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 des NKF Einführungsgesetzes NRW, dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.