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Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
5,2 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2007)

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Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 123,87 €. Der gesamte Jahresbetrag ist jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres auszuzahlen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt. Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.