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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ - Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH hier: a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
130 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.11.16, 16:08
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH

hier: 
a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Rates am Dienstag, den 20.09.2016. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 20:35 Uhr TOP Betreff 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ - Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH hier: a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 18) eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage 4 der Niederschrift (Abwägungsliste). b) Für den Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ wird der Satzungsbeschluss (Anlage 5 der Niederschrift) nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (bei zwei Gegenstimmen der Herren Stefan Merx und Wolfgang Merx)