Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur,
Soziales und Gesundheit am 16.11.2004 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 8.
Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005
V 29/2004
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
16.11.2004
Z1
01.12.2004
14.12.2004
Z2
Z3
Der Vorsitzende begrüßt als Gäste die Leiterin der Priv. Kath.
Schule für Erziehungshilfe in Kall-Urft, Frau Bialas, sowie den
Verwaltungsleiter des Hermann-Josef-Hauses in Kall-Urft,
Herrn Schomakers.
Schulamtsdirektor Schreiber erläutert auf der Grundlage des
zuvor unter TOP 7 bereits vorgestellten Förderschulkonzepts
(s.Anlage), wie die Beschulung der E-Schüler im Kreis Euskirchen nach Auflösung der St.-Michael-Schule künftig sichergestellt werden soll. Er stellt fest, dass das Förderschulkonzept
bereits in überwiegenden Teilen des Kreises erfolgreich umgesetzt wurde. Sofern der Sonderschulzweckverband für den Bereich Hellenthal-Kall-Schleiden die Beschulung der E-Schüler
künftig sicherstellt, besteht keine Notwendigkeit mehr zur Fortführung der St.-Michael-Schule.
Für die Schüler der Primarstufe mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Erziehungsschwierigkeit“ kommen künftig als Förderort folgende Einrichtungen in Frage:
-
Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule, oder
-
Besuch der wohnortnahen Förderschule.
Die Entscheidung über den Förderort trifft die untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt). Förderschulen sind durch die Schulaufsicht personell so ausgestattet, dass eine Förderung der
verhaltensauffälligen Schüler gewährleistet ist.
Der Verwaltung liegt bereits eine Absichtserklärung des Sonderschulzweckverbandes vor, wonach dieser durch eine Vereinbarung mit dem Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft künftig die
Beschulung der E-Schüler aus seinem Gebiet sicherstellen will.
Der Leiter der St.-Michael-Schule, Dr. Oversberg, vertritt die
Meinung, dass es auch künftig E-Schüler geben wird, die wegen ihres besonders hohen Förderbedarfs weder im Gemein-
-2samen Unterricht in der allgemeinen Schule noch in einer Förderschule gefördert werden können. Nach seiner Auffassung
können diese Schüler nur in einer Schule für Erziehungshilfe
angemessen gefördert werden.
Schulamtsdirektor Schreiber weist darauf hin, dass die gemeinsame Unterrichtung in der Förderschule aus pädagogischer
Sicht besser sei als eine Separierung in der Schule für Erziehungshilfe, da im Allgemeinen erst mit dem 12. Lebensjahr die
kindliche Entwicklung abgeschlossen ist und Entwicklungsstörungen und -verzögerungen bis zu diesem Lebensalter durch
gegenseitige Anregung der unterschiedlichen Kinder aufgeholt
werden können.
Auch in Förderschulen wird die Förderung der Schüler mit besonders erhöhtem Förderbedarf im Sinne des § 8 VO-SF*
(Schwerstbehinderung) durch entsprechende Stellenzuschläge
bei der Lehrerzuweisung sichergestellt. Im übrigen reicht nach
seiner Kenntnis die aktuelle Zahl der E-Schüler mit Schwerstbehinderung nicht aus, um die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe im Primarbereich zu rechtfertigen.
* VO-SF= Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (SGV. NRW.223).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Schulträger verpflichtet ist, bei Unterschreitung der für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Schülerzahl entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Bei der zum kommenden
Schuljahr zu erwartenden Schülerzahl von 16 Schülern besteht
daher dringender Handlungsbedarf.
Der Ausschuss bedauert, dass ihm die Stellungnahme der
Schulkonferenz zur Auflösung der St.-Michael-Schule erst kurz
vor der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt worden ist.
Damit die Beschlussfassung unter ausreichender Würdigung
der Stellungnahme der Schulkonferenz erfolgen kann, wird die
Angelegenheit auf Antrag der CDU-Fraktion in den Kreisausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung