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Beschlusstext (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005) Beschlusstext (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 16.11.2004 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8. Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005 V 29/2004 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 16.11.2004 Z1 01.12.2004 14.12.2004 Z2 Z3 Der Vorsitzende begrüßt als Gäste die Leiterin der Priv. Kath. Schule für Erziehungshilfe in Kall-Urft, Frau Bialas, sowie den Verwaltungsleiter des Hermann-Josef-Hauses in Kall-Urft, Herrn Schomakers. Schulamtsdirektor Schreiber erläutert auf der Grundlage des zuvor unter TOP 7 bereits vorgestellten Förderschulkonzepts (s.Anlage), wie die Beschulung der E-Schüler im Kreis Euskirchen nach Auflösung der St.-Michael-Schule künftig sichergestellt werden soll. Er stellt fest, dass das Förderschulkonzept bereits in überwiegenden Teilen des Kreises erfolgreich umgesetzt wurde. Sofern der Sonderschulzweckverband für den Bereich Hellenthal-Kall-Schleiden die Beschulung der E-Schüler künftig sicherstellt, besteht keine Notwendigkeit mehr zur Fortführung der St.-Michael-Schule. Für die Schüler der Primarstufe mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Erziehungsschwierigkeit“ kommen künftig als Förderort folgende Einrichtungen in Frage: - Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule, oder - Besuch der wohnortnahen Förderschule. Die Entscheidung über den Förderort trifft die untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt). Förderschulen sind durch die Schulaufsicht personell so ausgestattet, dass eine Förderung der verhaltensauffälligen Schüler gewährleistet ist. Der Verwaltung liegt bereits eine Absichtserklärung des Sonderschulzweckverbandes vor, wonach dieser durch eine Vereinbarung mit dem Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft künftig die Beschulung der E-Schüler aus seinem Gebiet sicherstellen will. Der Leiter der St.-Michael-Schule, Dr. Oversberg, vertritt die Meinung, dass es auch künftig E-Schüler geben wird, die wegen ihres besonders hohen Förderbedarfs weder im Gemein- -2samen Unterricht in der allgemeinen Schule noch in einer Förderschule gefördert werden können. Nach seiner Auffassung können diese Schüler nur in einer Schule für Erziehungshilfe angemessen gefördert werden. Schulamtsdirektor Schreiber weist darauf hin, dass die gemeinsame Unterrichtung in der Förderschule aus pädagogischer Sicht besser sei als eine Separierung in der Schule für Erziehungshilfe, da im Allgemeinen erst mit dem 12. Lebensjahr die kindliche Entwicklung abgeschlossen ist und Entwicklungsstörungen und -verzögerungen bis zu diesem Lebensalter durch gegenseitige Anregung der unterschiedlichen Kinder aufgeholt werden können. Auch in Förderschulen wird die Förderung der Schüler mit besonders erhöhtem Förderbedarf im Sinne des § 8 VO-SF* (Schwerstbehinderung) durch entsprechende Stellenzuschläge bei der Lehrerzuweisung sichergestellt. Im übrigen reicht nach seiner Kenntnis die aktuelle Zahl der E-Schüler mit Schwerstbehinderung nicht aus, um die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe im Primarbereich zu rechtfertigen. * VO-SF= Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (SGV. NRW.223). Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Schulträger verpflichtet ist, bei Unterschreitung der für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Schülerzahl entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Bei der zum kommenden Schuljahr zu erwartenden Schülerzahl von 16 Schülern besteht daher dringender Handlungsbedarf. Der Ausschuss bedauert, dass ihm die Stellungnahme der Schulkonferenz zur Auflösung der St.-Michael-Schule erst kurz vor der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt worden ist. Damit die Beschlussfassung unter ausreichender Würdigung der Stellungnahme der Schulkonferenz erfolgen kann, wird die Angelegenheit auf Antrag der CDU-Fraktion in den Kreisausschuss verwiesen. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung