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Beschlusstext (Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung - Bereich der oberen Lindenstraße Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.11.16, 16:08
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Beschlusstext (Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung - Bereich der oberen Lindenstraße

Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Rates am Dienstag, den 20.09.2016. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 20:35 Uhr TOP Betreff 12 Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung - Bereich der oberen Lindenstraße Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Herr Giesen bittet in zukünftigen Fällen hinsichtlich der Fassung von Dringlichkeitsentscheidungen um Information bzw. Beteiligung aller Fraktionsvorsitzenden. Herr Olpen bittet um zeitnahe Informationen über das geplante Vorhaben. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.08.2016 zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung im Bereich der oberen Lindenstraße gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Abstimmungsergebnis: Einstimmig (bei 5 Enthaltungen der Herren Stefan Merx, Wolfgang Merx, Spielmanns, Steffens und Verse)