Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.11.16, 16:08
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 15. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 20.09.2016.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
20:35 Uhr
TOP
Betreff
12
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung - Bereich der oberen Lindenstraße
Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Herr Giesen bittet in zukünftigen Fällen hinsichtlich der Fassung von Dringlichkeitsentscheidungen
um Information bzw. Beteiligung aller Fraktionsvorsitzenden.
Herr Olpen bittet um zeitnahe Informationen über das geplante Vorhaben.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die
Dringlichkeitsentscheidung vom 22.08.2016 zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung im
Bereich der oberen Lindenstraße gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
(bei 5 Enthaltungen der Herren Stefan Merx, Wolfgang Merx,
Spielmanns, Steffens und Verse)