Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,5 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Der Rat beschließt das Ergebnis der Abwägung und beschließt, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung/ Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der Vorlage 334/ 2005 2. Ergänzung (Abwägungsvorschläge 1- 3) zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß den §§ 1, 2 und 10 BauGB
(BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05.09.2006 (BGBl. S. 2098)) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden
Fassung) vom Rat als Satzung beschlossen.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung einschließlich
Umweltbericht wird gebilligt.
3. Die in der Sitzung vorliegende zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wird gebilligt.