Daten
Kommune
Kall
Größe
137 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
11.11.11, 18:24
Aktualisiert
11.11.11, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
207/2011
22.11.2011
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Haushaltsangelegenheiten
hier: Mittelsperrung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, wie im Vorjahr die bisher erhobene Kostenbeteiligung der Sportvereine wegfallen zu lassen und im Gegenzug den dadurch insgesamt ausfallenden Betrag in Höhe von
1.500,- € beim Haushaltsansatz des Produkt / Sachkontos „Vereinsförderung“ zu sperren.
Sachdarstellung:
Gemäß Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall ist der Hauptund Finanzausschuss für die Bewilligung der „Zuschüsse für Vereine“ (Verteilung nach der Einwohnerzahl über die Ortsvorsteher) zuständig.
In seiner Sitzung am 17.11.11 hat der Haupt- und Finanzausschuss über die Bewilligung dieser
Zuschüsse im Jahr 2011 beschlossen.
Ferner hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung vorgeschlagen, die
bisher erhobene Kostenbeteiligung der Sportvereine wegfallen zu lassen und im Gegenzug den
dadurch insgesamt ausfallenden Betrag in Höhe von 1.500,- € beim Haushaltsansatz des Produkt / Sachkontos „Vereinsförderung“ zu sperren.
Für die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für „Vereinsförderung“ ist gemäß Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall jedoch der Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zuständig.
Da im Falle der Sperrung der Mittel beim Produkt / Sachkonto 060.366.002 / 5318. 120 („Vereinsförderung“) vom Haushaltsplan abgewichen wird, hat der Rat hierüber zu entscheiden.