Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ - Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH a) Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 BauGB b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
177 kB
Datum
31.05.2016
Erstellt
23.06.16, 18:02
Aktualisiert
23.06.16, 18:02
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH
a) Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH
a) Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH
a) Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH
a) Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 177 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 31.05.2016. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:30 Uhr TOP Betreff 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ - Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH a) Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 BauGB b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Die Ausschussmitglieder richten verschiedene Fragen an die Vertreter des Vorhabenträgers Firma P3 Logistic Parks GmbH (Herr Jürgen Diehl und Herr Semir Selcukoglu) sowie der Firma Nex Logistics Europe GmbH (Herr Alfredo Perez und Herr Michael Steves). Anschließend wurden diese ausführlich von den Vertretern beantwortet: Herr vom Berg fragt nach, ob durch diese Erweiterungsmaßnahme der Firma Nex Logistics Europe GmbH (Nex Logistics) die Anzahl der zusätzlichen Arbeitsplätze für Bedburg genauer beziffert werden kann. Weiterhin bittet er um Erläuterung der Festsetzungen zur Lärmkontingentierung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster. Herr Giesen erkundigt sich danach, warum in diesem Falle solch eine Eile geboten sei. Die nächste SEA-Sitzung, in welcher der Tagesordnungspunkt behandelt werde könne, finde doch bereits am 28.06.2016 statt. Ihm fehle derzeit noch die eindeutige Gesamtkonzeption des Industrieparks Mühlenerft, insbesondere im Hinblick auf die Ansiedlung von Logistikzentren. Herr Speuser fragt nach, auf welche Dauer der Mietvertrag der Firma Nex Logistics ausgelegt sei. Herr Drexler bittet um Erläuterung des ökologischen Ausgleichs für die neu entstehende Gewerbefläche. Herr Becker fragt nach, ob durch dieses Vorhaben eine erhöhte Verkehrsbelastung zu erwarten ist, welche ebenfalls eine erhöhte Lärmbelästigung für die betroffenen Bereiche mit sich bringt. Herr Mitter fragt nach, ob die geplante Erweiterungsfläche unmittelbar an den Schrottplatz angrenze, oder ob hier noch eine weitere Fläche dazwischen liegt. Wenn dem so sei, schließe dann der geplante Lärmschutzwall an den vorhandenen Lärmschutzwall neben dem Schrottplatz an? Darüber hinaus erkundigt er sich danach, ob der neu festgesetzte Lärmkontingent nicht der Gesamtlärmkontingentierung des Industrieparks Mühlenerft zuwider läuft. Weiterhin möchte er von den Investoren wissen, ob die ökologische Ausgleichsfläche nicht innerhalb des Stadtgebietes von Bedburg eingerichtet werden kann. Er schlägt die RWE-Flächen hinter dem Industriepark, in der Nähe des Landschaftsschutzgebietes um den Kasterer See vor. Der Ausschussvorsitzende unterbricht zur Beantwortung der Fragen die Sitzung. Herr Perez (Nex Logistics) trägt die Beantwortung in englischer Sprache vor. Anschließend übersetzt Herr Steves (Nex Logistics) den Vortrag: Aktuell beschäftige Nex Logistics 230 Mitarbeiter. In der Hauptsaison von September bis Dezember erhöhe sich die Mitarbeiterzahl auf 300 Beschäftigte. Mit der Schaffung des neuen Gebäudes werde angestrebt, die Arbeitsplätze in Bedburg zunächst mal zu sichern. Darüber hinaus sei eine Erhöhung der Arbeitsplätze um bis zu 10% vorgesehen. Bezüglich der Lärmbelästigung durch den LKW-Verkehr teilt er mit, dass die Läger derzeit über die verschiedenen Standorte (Viersen, Mönchengladbach) verteilt sind. Zukünftig würden diese Läger geschlossen und auf den Standort Bedburg zentralisiert. Dies würde eine Reduzierung der LKW’s von ca. 60 auf 45 täglich bedeuten. Herr Diehl (P3) ergänzt den Vortrag von Herr Steves. Er führt aus, dass die Eile der Entscheidung darin begründet sei, dass die Firma Nex Logistics lediglich einen Zeitraum von 4 Wochen für den Umzug vom bestehenden in das neue Gebäude zur Verfügung habe. Der Stichtag der Flächenübergabe sei der 01.01.2017. Bis dahin müsse der Bebauungsplan in Kraft getreten und die Baugenehmigung erteilt sein, so dass es möglichst wenig Stillstand im Betrieb gebe. Herr Becker fragt nach, wie die Hallen zukünftig arbeitstechnisch genutzt werden. Er möchte wissen, ob dort die LKW beladen werden. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Firma am Standort in Bedburg Auszubildende beschäftige. Herr Steves teilt mit, dass jährlich vier Auszubildende eingestellt werden.. Die Nutzung der Hallen werde im gleichen Verfahren wie bisher genutzt. Nach dem Wareneingang werden die LKW vor Ort beladen und in ganz Europa verschickt. Lediglich das Volumen des Warenumschlages werde erhöht. Herr Spix erkundigt sich nach der Dauer des Rückbaus der alten Hallen. Weiterhin möchte er erfahren, welche Berufszweige dort ausgebildet werden. Herr Diehl teilt mit, dass ab dem Umzug im Januar 2017 die kompletten Umbau- und Rückbaumaßnahmen bis ca. September 2018 geplant seien. Herr Steves teilt mit, dass zukünftig die Ausbildungsberufe als Speditionskaufmann, im Büromanagement, in der Lagerlogistik sowie als IT-Systemadministrator am Standort in Bedburg angeboten werden. Herr Krichel erkundigt sich danach, ob durch die Baumaßnahme der LKW-Verkehr insgesamt oder nur für den Standort Bedburg reduziert werde. Herr Steves erläutert, dass sich durch diese Zentralisierung des Lagerstandortes der Gütertransport innerhalb der eigenen Läger reduziere. Die drei LKW, welche innerhalb der Läger pendeln würden komplett eingespart und die Belieferung von extern erfolge lediglich zum Standort nach Bedburg. Durch die Zentralisierung der Waren werde die Optimierung der Ausgangs-LKW gefördert, was wiederrum die Reduzierung des LKW-Verkehrs in Bedburg bedeute. Herr Speuser erkundigt sich danach, wie viele Arbeitsplätze in Bedburg geschaffen werden, wenn gleichzeitig andere Läger geschlossen werden. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.05.2016 Seite 2 Herr Steves übersetzt die Ausführungen des Herrn Perez aus dem Englischen: Die 230 Mitarbeiter der Außenläger kommen alle zum Standort nach Bedburg. Der Kunde von Nex Logistic erwartet in den nächsten 5 Jahren eine Umsatzsteigerung von ca. 30%. Dies bedingt entsprechend eine Erhöhung des Lagerplatzes und einhergehend auch die Erhöhung der Mitarbeiterzahl. Dies kann derzeit noch nicht in absoluten Zahlen ausgedrückt werden, vermutet werde ein Mitarbeiterzuwachs von 10%. Herr FDL Köster erläutert verschiedene Aspekte zum Bebauungsplanverfahren: Die Entwicklung solcher Vorhaben werde grundsätzlich beschränkt durch die Rahmenbedingungen des Planungsrechts sowie der Eigentumsverhältnisse. Er stellt u.a. nochmal die Betriebsnotwendigkeit der Erweiterung des im Industriepark Mühlenerft angesiedelten Betriebes Nex Logistic deutlich heraus. Die Unterstützung der Erweiterungsmaßnahme durch die Stadt Bedburg sei auch als Verpflichtung zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes zu betrachten. Im nördlichen Teil des Industrieparks sei eine Lärmkontingentierung festgesetzt. Im südlichen Bereich gelte dies bisher nicht. Bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes für den gesamten (bisherigen) Industriepark werde eine Gesamtkontingentierung festgesetzt werden. Im vorliegenden Fall handele es sich jedoch um einen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ i. S. d. § 12 BauGB, für den konkret an das Vorhaben gebunden, eine Lärmkontingentierung festgesetzt werde. Die maximal festgesetzte Belastung unterschreite hier den zulässigen Richtwert für das nächstgelegene Wohngebiet (Epprath) von zehn Dezibel. Der Lärmschutzwall schließe zukünftig direkt an den vorhandenen Lärmschutzwall der Firma Kuhlen an. Die zusätzlich auszugleichenden Ökopunkte entstehen aus der Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von bisher 0,7 auf 0,8 GRZ. Der ökologische Ausgleich sei vom Vorhabenträger „P3“ umzusetzen. Dies werde in einem noch aufzustellenden Durchführungsvertrag in Zusammenarbeit mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises erarbeitet. Dieser Vertrag soll in der Form gestaltet werden, dass der ökologische Ausgleich bis zur Fertigstellung der Maßnahme nachgewiesen sein muss. Herr Selcukoglu teilt mit, dass die Firma „P3“ derzeit mit der RWE im Dialog stehe, welche die Unterstützung hinsichtlich der Schaffung der 17.000 Ökopunkte im nördlichen Bereich des Stadtgebietes von Bedburg zugesagt habe. Herr FDL Köster teilt mit, dass der gewünschte ökologische Ausgleich auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Alt-Kaster aufgrund der Eigentümer bzw. der Vertragsverhältnisse mit den Pächtern schwierig sei. Herr Giesen erkundigt sich nach dem Sitz der Geschäftsführung der Firma Nex Logistic, da dies für die Gewerbesteuerzahlung relevant sei. Herr Steves übersetzt die Ausführungen des Herrn Perez aus dem Englischen: Er teilt mit, dass die Zentrale der Firma Nippon Express in Mönchengladbach angesiedelt sei. Die Firma Nex Logistic zahle dann zukünftig entsprechend die für Bedburg anfallenden Gewerbesteuern. Herr Mitter weist darauf hin, dass es einen Ratsentscheid gegeben habe, der die nördlich an den Kasterer See angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen als Ausgleichsflächen vorsehe. Weiterhin fragt er nach, ob die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,8 (GRZ) auch für die anderen Firmen im Industriepark gelte und ob der Freizeitraum um den Kasterer See mit einem entsprechenden Lärmschutz berücksichtigt werden kann. Er fragt auch nach, ob der zu errichtende Lärmschutzwall bereits der Baumaßnahme errichtet werden könne. Herr Diehl sagt zu, dass der Lärmschutzwall bereits vor Beginn des Umbaus errichtet werde. Herr FDL Köster erläutert, dass die Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,8 lediglich für den Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.05.2016 Seite 3 Bereich dieses Bebauungsplans bestehe und keine Ansprüche der Firmen im übrigen Industriepark herleite. Hinsichtlich des Lärmschutzes weist er darauf hin, dass gem. der TA-Lärm nur die Wohnbereiche und nicht die Freizeitbereiche geschützt sind. Der Ausschussvorsitzende führt die Sitzung formal wieder fort. Herr Speuser führt aus, dass die Stadt Bedburg für Gewerbetreibende berechenbar sein muss und sehe es als Verpflichtung an, dem ansässigen Betrieb die Möglichkeit zu geben, sich am Standort Bedburg zu erweitern. Dies auch im Hinblick auf die Schaffung weiterer Arbeits- und Ausbildungsplätze. Herr Drexler teilt mit, dass die Firma Nex Logistic als seriöses Unternehmen bereits seit zehn Jahren am Standort Bedburg angesiedelt sei. Er sehe alle dargelegten planerischen Faktoren positiv und stimme der Erweiterung zu. Herr Giesen teilt mit, dass die FWG-Fraktion dieses Thema im Vorfeld kontrovers diskutiert habe. Einerseits solle die Stadt Bedburg ein seriöser Partner für seine Gewerbetreibenden sein, aber andererseits sei man mit Logistikbetrieben in Bedburg gut bestückt und möchte keine wertvollen Flächen für weitere Logistikbetriebe opfern. Aus diesem Grunde werde die FWG heute ohne Fraktionszwang abstimmen. Beschluss: a) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ wird der Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst. Beschlussergebnis zu a) Mehrheitsbeschluss: Ja Nein Enthaltung CDU 5 0 0 SPD 5 0 0 Grüne 1 0 0 FWG 1 2 0 Abstimmungsergebnis: 12 2 0 b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722). Beschlussergebnis zu b) Mehrheitsbeschluss: Ja Nein Enthaltung CDU 5 0 0 SPD 5 0 0 Grüne 1 0 0 FWG 1 2 0 Abstimmungsergebnis: 12 2 0 Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.05.2016 Seite 4