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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg mit dem Ziel der Aufhebung inklusive seiner Änderungen 1 bis 4 – Gebiet an der Anton-Heinen-Straße hier: a) Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg mit dem Ziel der Aufhebung inklusive seiner Änderungen 1 bis 4 – Gebiet an der Anton-Heinen-Straße
hier: 
a) Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und

b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.05.2017. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 21:06 Uhr TOP Betreff 4 Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg mit dem Ziel der Aufhebung inklusive seiner Änderungen 1 bis 4 – Gebiet an der Anton-Heinen-Straße hier: a) Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Herr Speuser bekräftigt die Auffassung der CDU-Fraktion, sich auch weiterhin gegen eine Aufhebung von Bebauungsplänen zu positionieren. Von Seiten der SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt. Als ergänzende Begründung wird von Herrn Nitsche angeführt, dass im Rahmen einer Gestaltungssatzung sowohl bürgerfreundliche Freiräume für Anwohner geschaffen würden als auch darüber hinaus Bürokratie abgebaut werden könne. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu fassen. b) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg mit dem Ziel der Aufhebung inklusive seiner Änderungen 1 bis 4 – Gebiet an der AntonHeinen-Straße gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Abstimmungsergebnis: zu a) 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) zu b) 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)