Daten
Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.05.2017.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
21:06 Uhr
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Betreff
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Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau
Erft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Herr S. Merx erkundigt sich nach dem Verbleib der ursprünglich im Plangeltungsbereich
schraffierten Fläche, die zwischenzeitlich entfernt worden sei.
Herr stellv. FDL Schmitz verweist auf die Klärung der Fragstellung im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung.
Die SPD-Fraktion setzt sich ausdrücklich für den Plan ein. Die Erweiterung des bestehenden
Geländes sei lt. Herrn Nitsche für den Mobau überlebenswichtig und habe eine bedeutende
wirtschaftliche Auswirkung. Eine negative Auswirkung auf umliegende Betriebe werde nicht
gesehen. Aufgrund der Teilung des Gewerbegebietes in zwei Hälften wird eine Beschilderung der
Zufahrt angeregt.
Herr Krichel fragt nach der genauen Verortung der Zufahrt an.
Herr Schmitz merkt an, dass nach derzeitigem Planungsstand keine zusätzliche Zufahrt
angedacht sei. Hinsichtlich der im westlichen Bereich liegenden Fläche, die noch erworben
werden soll (hier: zweigeteilte Halle), liege noch kein absolutes Konzept vor. Ggf. käme eine
öffentliche Erschließung - je nach Art der zukünftigen Nutzung - noch in Betracht.
Unter Verweis auf die gegenwärtige Parksituation sowie der geführten Gespräche mit der
Nachbarschaft wird durch Herrn Krichel die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes gegenüber
„Braunleder“ beantragt.
Herr Schmitz dankt für den Hinweis und teilt mit, dass die Belange der umliegenden Betriebe und
Anwohner im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden sollen.
Die Investition des Vorhabenträgers wird durch die CDU-Fraktion ebenfalls begrüßt und trage
nach Auffassung von Herrn Speuser zur weiteren Attraktivierung und höheren Frequentierung des
Gewerbegebietes bei.
Herr Mitter bittet um Mitteilung, inwieweit die Eigentumsverhältnisse für das Bauleitverfahren
erheblich seien und gibt zu bedenken, ob nicht eine städtische Erschließung (ggf. mit
anschließender Verpachtung und der Möglichkeit einer zukünftigen, bedarfsangepassten Nutzung)
der Flächen sinnvoller wäre.
Lt. Herrn Schmitz handele es sich bei Widmung und Entwidmung um identische Verfahren. Durch
den Eigentümer sie jedoch explizit ein Erwerb beantragt worden. Weitere Ausführungen hierzu
sollen im nichtöffentlichen Teil erfolgen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43 /
Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017
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