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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.05.2017. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 21:06 Uhr TOP Betreff 10 Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Herr S. Merx erkundigt sich nach dem Verbleib der ursprünglich im Plangeltungsbereich schraffierten Fläche, die zwischenzeitlich entfernt worden sei. Herr stellv. FDL Schmitz verweist auf die Klärung der Fragstellung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Die SPD-Fraktion setzt sich ausdrücklich für den Plan ein. Die Erweiterung des bestehenden Geländes sei lt. Herrn Nitsche für den Mobau überlebenswichtig und habe eine bedeutende wirtschaftliche Auswirkung. Eine negative Auswirkung auf umliegende Betriebe werde nicht gesehen. Aufgrund der Teilung des Gewerbegebietes in zwei Hälften wird eine Beschilderung der Zufahrt angeregt. Herr Krichel fragt nach der genauen Verortung der Zufahrt an. Herr Schmitz merkt an, dass nach derzeitigem Planungsstand keine zusätzliche Zufahrt angedacht sei. Hinsichtlich der im westlichen Bereich liegenden Fläche, die noch erworben werden soll (hier: zweigeteilte Halle), liege noch kein absolutes Konzept vor. Ggf. käme eine öffentliche Erschließung - je nach Art der zukünftigen Nutzung - noch in Betracht. Unter Verweis auf die gegenwärtige Parksituation sowie der geführten Gespräche mit der Nachbarschaft wird durch Herrn Krichel die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes gegenüber „Braunleder“ beantragt. Herr Schmitz dankt für den Hinweis und teilt mit, dass die Belange der umliegenden Betriebe und Anwohner im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden sollen. Die Investition des Vorhabenträgers wird durch die CDU-Fraktion ebenfalls begrüßt und trage nach Auffassung von Herrn Speuser zur weiteren Attraktivierung und höheren Frequentierung des Gewerbegebietes bei. Herr Mitter bittet um Mitteilung, inwieweit die Eigentumsverhältnisse für das Bauleitverfahren erheblich seien und gibt zu bedenken, ob nicht eine städtische Erschließung (ggf. mit anschließender Verpachtung und der Möglichkeit einer zukünftigen, bedarfsangepassten Nutzung) der Flächen sinnvoller wäre. Lt. Herrn Schmitz handele es sich bei Widmung und Entwidmung um identische Verfahren. Durch den Eigentümer sie jedoch explizit ein Erwerb beantragt worden. Weitere Ausführungen hierzu sollen im nichtöffentlichen Teil erfolgen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017 Seite 2