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Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Bedburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Einleitung des Änderungsverfahrens (2. Änderung) "Ergänzungssatzung")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Bedburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Einleitung des Änderungsverfahrens (2. Änderung) "Ergänzungssatzung")

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.05.2017. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 21:06 Uhr TOP Betreff 5 Ergänzungssatzung Bedburg „Kolpingstraße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, -Gebiet: nord-östlicher Stichweg „Kolpingstraße“ Richtung ehem. "Nothbomsche Brücke"hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Offenlagebeschluss zur Erweiterung der „Innenbereichssatzung Bedburg“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), durch Deklaration der Grundstücke der Gemarkung Bedburg, Flur 49, Flurstücke 410 tlw., 412 tlw., 593 tlw., 594 tlw. und 595 als „Innenbereich“ nach § 34 BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)