Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48 / Lipp - Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48 / Lipp - Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48 / Lipp - Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.05.2017. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 21:06 Uhr TOP Betreff 11 Bebauungsplan Nr. 48 / Lipp - Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Herr Mitter äußert die Bitten an die Verwaltung: 1. den Vorhabenträger auf die kritische Verkehrsführung (hier: zu erwartende Durchfahrtsstraße, bzw. höhere Verkehrsbelastung) hinzuweisen und 2. zu beachten, dass keine Benachteiligung für bestehende, angrenzende Bebauung entsteht. Durch Herrn stellv. FDL Schmitz wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine Bebauung bereits sofort, gem. § 34 BauGB zulässig sei, man sich jedoch zur Wahrung der Interessen der Anlieger sowie im Sinne einer geordneten Verkehrsführung für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens ausgesprochen habe. Eine Erschließungsstraße müsse bei den Planungen grundsätzlich in Erwägung gezogen werden. Herr S. Merx fragt nach Möglichkeiten und der Sinnhaftigkeit einer Erschließung des nördlich anschließenden Bereiches an. Herr Schmitz verweist diesbezüglich auf die bereits geführten Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen. Es wurde der Wunsch der Verwaltung kommuniziert, durch Überplanung der Flächen eine Wertsteigerung herbeizuführen, eine diesbezügliche Bereitschaft des Eigentümers bestehe derzeit jedoch nicht. Durch Herrn Nitsche wird ebenfalls ein Bedarf nach mehrgeschossigem Wohnraum im Stadtgebiet gesehen sowie eine Nachverdichtung von Baulücken begrüßt. Eine Zustimmung zur Vorlage könne unter der Maßgabe erteilt werden, dass eine perspektivische Erschließung des nördlichen Bereiches in die Planung einbezogen werde. Der Beschlussvorschlag wird daraufhin entsprechend erweitert. Herr Schmitz sichert die Aufnahme einer Achse im Bebauungsplanentwurf zu. Hierdurch solle eine zukünftige Verkehrsführung gesichert werden. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 / Lipp – Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg, einschließlich des nördlichen Einzugsbereiches – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017 Seite 2