Daten
Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.05.2017.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
21:06 Uhr
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Betreff
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Bebauungsplan Nr. 48 / Lipp - Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Herr Mitter äußert die Bitten an die Verwaltung:
1. den Vorhabenträger auf die kritische Verkehrsführung (hier: zu erwartende Durchfahrtsstraße,
bzw. höhere Verkehrsbelastung) hinzuweisen und
2. zu beachten, dass keine Benachteiligung für bestehende, angrenzende Bebauung entsteht.
Durch Herrn stellv. FDL Schmitz wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine Bebauung
bereits sofort, gem. § 34 BauGB zulässig sei, man sich jedoch zur Wahrung der Interessen der
Anlieger sowie im Sinne einer geordneten Verkehrsführung für die Durchführung eines
Bebauungsplanverfahrens ausgesprochen habe. Eine Erschließungsstraße müsse bei den
Planungen grundsätzlich in Erwägung gezogen werden.
Herr S. Merx fragt nach Möglichkeiten und der Sinnhaftigkeit einer Erschließung des nördlich
anschließenden Bereiches an.
Herr Schmitz verweist diesbezüglich auf die bereits geführten Gespräche mit dem Eigentümer der
Flächen. Es wurde der Wunsch der Verwaltung kommuniziert, durch Überplanung der Flächen
eine Wertsteigerung herbeizuführen, eine diesbezügliche Bereitschaft des Eigentümers bestehe
derzeit jedoch nicht.
Durch Herrn Nitsche wird ebenfalls ein Bedarf nach mehrgeschossigem Wohnraum im Stadtgebiet
gesehen sowie eine Nachverdichtung von Baulücken begrüßt.
Eine Zustimmung zur Vorlage könne unter der Maßgabe erteilt werden, dass eine perspektivische
Erschließung des nördlichen Bereiches in die Planung einbezogen werde.
Der Beschlussvorschlag wird daraufhin entsprechend erweitert.
Herr Schmitz sichert die Aufnahme einer Achse im Bebauungsplanentwurf zu. Hierdurch solle eine
zukünftige Verkehrsführung gesichert werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 /
Lipp – Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg, einschließlich des nördlichen
Einzugsbereiches – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017
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