Daten
Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.05.2017.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
21:06 Uhr
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Betreff
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Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf und
Flächennutzungsplanänderung Nr. 50 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB
hier:
a) Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
und
b) Offenlagebeschluss im Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Ortsbürgermeisterin von Kirdorf, Frau Dreikhausen, fragt an, ob die Änderung des
Bebauungsplanes eine Auswirkung auf die Bestimmungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz
habe und weist auf den Interessenkonflikt zwischen Anwohnern und Vereinen hin.
Herr stellv. FDL Schmitz stellt klar, dass die Beurteilung über die Durchführung einer
Brauchtumsveranstaltung - unabhängig der Art der Veranstaltung oder der Festsetzungen im
Bebauungsplan - immer nach der gleichen Richtlinie erfolge, vorliegend der Freizeitlärmrichtlinie.
Dennoch sei den im Verfahren geäußerten Bedenken der Anwohner durch Herausnahme der
Fläche als „Festplatz“ Rechnung getragen worden.
Frau Dreikhausen äußert weitere Bedenken der Anwohner im Hinblick auf die zu erwartenden
hohen Immissionsbelastungen durch Hol- und Bringverkehr am Kindergarten, bei großen Festen,
bei Fußballspielen sowie zuletzt hinsichtlich einer voraussichtlichen Wertminderung der
Grundstücke.
Herr Meyer führt ergänzend aus, dass im Rahmen der Bauleitplanung beide konkurrierenden
Belange im Rahmen einer Kompromisslösung berücksichtigt und dementsprechend sowohl eine
ausreichend große Fläche für den Zeltaufbau zur Verfügung gestellt, als auch dem Einwand der
Anwohner (s.o.) in der Abwägung entsprochen worden sei.
Die Bedenken der Anwohner werden durch die SPD-Fraktion grundsätzlich gesehen und geteilt.
Herr Nitsche begrüßt daher die entsprechende Änderung im Planverfahren. Auch wenn eine
Regelmäßigkeit in den stattfindenden Veranstaltungen nicht zu verzeichnen sei solle nsbesondere
bei großen Veranstaltungen die Gewähr dafür geleistet werden, dass die vorhandene Fläche
hierfür ausreiche. Diesbezüglich wird vorgeschlagen ggf. die Schulwiese als alternative Fläche zu
nutzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulwiese in Kirdorf als alternative Fläche für größere
Veranstaltungen zu prüfen.
Frau Dreikhausen begrüßt den geplanten Fußweg zur KiTa, eine Verbesserung der
Verkehrssicherheit im Zufahrtsweg sei jedoch aus dem Planentwurf noch nicht ersichtlich.
Herr Schmitz sichert eine Herauslösung der Thematik aus dem Masterplan Mobilität und Verkehr
zu und regt eine Diskussion im AK Verkehr an.
Hinweis der Verwaltung:
Ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde in der Sitzung des AK Verkehr am
04.05.2017 erarbeitet. Der entsprechenden planerischen Aufarbeitung durch das Büro
Stadtverkehr (inkl. einer Kostenschätzung) soll sich eine Einbringung in den Ausschuss zur
abschließenden Beratung und Beschlussfassung anschließen.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘
zu fassen.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 /
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
c) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB den
Offenlagebeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kindergarten am
Sportplatz in Kirdorf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017
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Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Abstimmungsergebnis: zu a) Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
zu b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
zu c) Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017
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