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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.05.2017. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 21:06 Uhr TOP Betreff 8 Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Durch Herrn Nitsche wird angefragt, ob in dem Planbereich bekannte Altlasten bestehen würden und inwieweit dies Einflüsse auf das Planverfahren habe. Herr stellv. FDL Schmitz verweist diesbezüglich auf das Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises, wonach entsprechende Verweise über mögliche Bodenbelastungen bereits vorhanden seien. Eine Untersuchung und ggf. bauliche Berücksichtigung erfolge - bei vollständiger Kostentragung durch den Vorhabenträger - im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Im Hinblick auf die geplante Anbindung der Erkelenzer Straße über einen Kreisverkehr bittet Herr Mitter um Angabe von Gründen, wieso im bestehenden Bebauungsplan eine Zurückverlegung der Gebäudelage erfolgt und wofür der bestehende Freiraum (davor) ursächlich sei, da bei der aktuellen Planung eine Anbindung bis an die Straße vorgesehen werde. Ferner stelle sich die Frage, ob durch die voraussichtliche Wertsteigerung des Grundstückes auch ein Vorteil für die Stadt entstehe. Herr Schmitz erläutert, dass das Baufenster seinerzeit, im Rahmen der Erstaufstellung, um die vorhandenen Baukörper herumgelegt worden sei. Durch die Erweiterung des Baufensters werde Flächenpotential geschaffen sowie der beabsichtigten Nachverdichtung von Freiflächen im Stadtgebiet (hier: Baulückenkataster) Rechnung getragen. Die Mitglieder des Ausschusses werden von Herrn Steffens darüber informiert, dass der nach hinten versetzten Bebauung historische Gründe zugrunde lägen, da dort seinerzeit ein Wall zum Lärmschutz verortet gewesen sei. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017 Seite 2