Daten
Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.05.2017.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
21:06 Uhr
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Betreff
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Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser
Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Durch Herrn Nitsche wird angefragt, ob in dem Planbereich bekannte Altlasten bestehen würden
und inwieweit dies Einflüsse auf das Planverfahren habe.
Herr stellv. FDL Schmitz verweist diesbezüglich auf das Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises,
wonach entsprechende Verweise über mögliche Bodenbelastungen bereits vorhanden seien. Eine
Untersuchung und ggf. bauliche Berücksichtigung erfolge - bei vollständiger Kostentragung durch
den Vorhabenträger - im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
Im Hinblick auf die geplante Anbindung der Erkelenzer Straße über einen Kreisverkehr bittet Herr
Mitter um Angabe von Gründen, wieso im bestehenden Bebauungsplan eine Zurückverlegung der
Gebäudelage erfolgt und wofür der bestehende Freiraum (davor) ursächlich sei, da bei der
aktuellen Planung eine Anbindung bis an die Straße vorgesehen werde. Ferner stelle sich die
Frage, ob durch die voraussichtliche Wertsteigerung des Grundstückes auch ein Vorteil für die
Stadt entstehe.
Herr Schmitz erläutert, dass das Baufenster seinerzeit, im Rahmen der Erstaufstellung, um die
vorhandenen Baukörper herumgelegt worden sei. Durch die Erweiterung des Baufensters werde
Flächenpotential geschaffen sowie der beabsichtigten Nachverdichtung von Freiflächen im
Stadtgebiet (hier: Baulückenkataster) Rechnung getragen.
Die Mitglieder des Ausschusses werden von Herrn Steffens darüber informiert, dass der nach
hinten versetzten Bebauung historische Gründe zugrunde lägen, da dort seinerzeit ein Wall zum
Lärmschutz verortet gewesen sei.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 /
Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs
Erkelenzer Straße – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017
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