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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 4. Änderung - Industriepark Mühlenerft / Fläche ehem. Sany an der L 213- hier: Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
77 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 4. Änderung
- Industriepark Mühlenerft / Fläche  ehem. Sany an der L 213-
hier: Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und weitere Vorgehensweise) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 4. Änderung
- Industriepark Mühlenerft / Fläche  ehem. Sany an der L 213-
hier: Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und weitere Vorgehensweise)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.05.2017. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 21:06 Uhr TOP Betreff 9 Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 4. Änderung - Industriepark Mühlenerft / Fläche ehem. Sany an der L 213hier: Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und weitere Vorgehensweise Es erfolgt eine einführende Erläuterung durch Herrn stellv. FDL Schmitz. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung seien mit Ausnahme der Einwände der IHK grundsätzlich unbedenklich. Die Entscheidung über die Weiterführung des Verfahrens solle in Abhängigkeit der Forderungen der Bezirksregierung erfolgen. Diesbezüglich seien noch Gespräche erforderlich. Als alternative Vorgehensweise stehe ein Vorhaben und Erschließungsplan sowie die „normale“ Abwicklung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Disposition. Herr vom Berg fragt nach der Gesamtfläche des Erwerbes der Firma Reuter an. Herr Schmitz erläutert anhand des der Vorlage angefügten Übersichtsplans die Aufteilung und geplante Nutzung des Vorhabengebietes welches in der Summe in etwa einer Fläche von 124.500 qm entspreche. Weiterhin wird durch Herrn vom Berg die Sorge geäußert, dass aufgrund der geplanten Betriebserweiterung in Mönchengladbach sowie dem Umstand, dass der Verkauf von Waren innerhalb der Ausstellungsräume ausschließlich über den Onlineshop mittels bereitgestellter Computer-Terminals oder über die privaten Smartphones der Kunden erfolge, zusätzliche Arbeitsplätze in Bedburg nicht geschaffen würden. Dies sei jedoch lt. Herrn Schmitz nicht zu befürchten. Vielmehr könne vom Gegenteil ausgegangen werden, was am Beispiel der Ausstellung in Mönchengladbach, wo dasselbe OnlineKonzept praktiziert und derzeit 40 Mitarbeiter beschäftigt seien, belegt werde. Für den Standort Bedburg - mit einer deutschlandweit einmaligen Musterausstellung - seien für den Bereich Verkauf 75 Mitarbeiter vorgesehen. Herr vom Berg erkundigt sich zuletzt nach der erhebungsberechtigten Kommune für die Gewerbesteuer, konkret, ob lediglich die Stadt Mönchengladbach begünstigt sei, was durch Herrn Schmitz dahingehend verneint wird, dass auch die Stadt Bedburg hiervon partizipieren werde. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu fassen. b) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zu a) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017 Seite 2