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Beschlusstext (Gewährung von städtischen Zuschüssen für die Karnevalssession 2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,5 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Gewährung von städtischen Zuschüssen für die Karnevalssession 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 08.02.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom Mittwoch, den 21.11.2007 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. Gewährung von städtischen Zuschüssen für die Karnevalssession 2008 Vorlagennummer: 286/2007 Nach kurzer Diskussion beschließt der Kultur- und Partnerschaftsausschuss, dass über die Höhe der einzelnen Zuschüsse für die Umzüge in der nächsten Sitzung nochmals beraten wird. Die im Haushalt 2007 vorgesehenen Mittel für die Karnevalssession 2008 werden ansonsten wie folgt aufgeteilt: 4.500,00 € für das Festkomitee Wesselinger Karneval e.V. für die Verpflichtung von Musikeinheiten für den Karnevalssonntagszug 2008 in Wesseling, 250,00 € für das Festkomitee für die Kosten der DRK-Betreuung bei der Seniorensitzung und dem Sonntagszug 2008, 250,00 € für das Festkomitee für die Verpflichtung und Versorgung des Ordnungspersonals für den Sonntagszug 2008, 1.750,00 € für die GroWeKa zur Durchführung des Kinderzuges, 1.000,00 € für die Durchführung des Karnevalszuges 2008 in Berzdorf und 1.000,00 € für die Durchführung des Karnevalszuges 2008 in Urfeld. Die Zuschüsse für den Karnevalszug in Urfeld werden an den Ortsausschuss Urfeld e.V. und für den Karnevalszug in Berzdorf an die Dorfgemeinschaft Berzdorf e.V. ausgezahlt. Den beiden Vereinen obliegt die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise für die im letzten Jahr gewährten Mittel durch die Verwaltung. Des weiteren beschließt der Ausschuss, der Verwaltung, pro Wesselinger Musikverein zusätzlich 100,00 € (insgesamt 500,00 €) zur Verbesserung der Musik bei „repräsentativen“ Karnevalsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst, nachdem in der nächsten Ausschusssitzung erneut über die Höhe der Zuschüsse beraten wurde. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)