Daten
Kommune
Bedburg
Größe
71 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 29.11.2016.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:51 Uhr
TOP
Betreff
3
Aufstellung eines Siedlungsflächenkonzeptes Wohnen
hier: Sachstand – Untersuchung der Wohnbauflächenreserven
Durch Herrn Meyer werden verwaltungsseitig die Ergebnisse der Bestandsanalyse der
Wohnbauflächenreserven mittels PowerPoint Präsentation im Ausschuss vorgestellt. Im Anschluss
werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Herr Nitsche bedankt sich für die Ausführungen der Verwaltung und bittet um Erläuterung, wie die
Diskrepanz zwischen der Flächenberücksichtigung der Bezirksregierung (54 ha) und den
vorgetragenen (verfügbaren) Flächen der Stadt Bedburg (66 ha) zustande komme und welcher
Flächenbedarf von der Verwaltung gesehen werde.
Herr Schnäpp fragt an, warum bei den Planungen eine Berücksichtigung der Flächen im Bereich
der Pro 8 Einrichtung, bzw. des in der Verlängerung der Pfarrer-Bodden-Straße befindlichen
Feldes, nicht erfolgt sei.
Herr Meyer erläutert, dass eine Aufklärung der Diskrepanzen Bestandteil der anstehenden
Kommunalgespräche sei. Es werde vermutet, dass für die Abweichungen - ggf. von der
Bezirksregierung nicht berücksichtigte - kleinteilige Flächen bzw. Randflächen ursächlich seien.
Die Flächenbedarfsplanung der Bezirksregierung in Höhe von 89 ha erscheine vor dem
Hintergrund der sinkenden Einwohnerzahlen sehr hoch. Eine Herausforderung wird sein, aufgrund
der vorliegenden Baubegrenzungen (wie z.B. der A 61 und anderen Restriktionen), wo diese
Flächen bis 2035 entwickelt werden sollen.
Herr FDL Köster ergänzt hierzu, dass von der Bezirksregierung lediglich eine Liste der
Flächenbedarfe und Potentiale ohne weitere Differenzierung übersandt und zur Vorbereitung auf
die Kommunalgespräche seitens der Stadt Bedburg eine eigene Aufstellung erarbeitet worden sei.
Hinsichtlich der Flächendiskrepanz werde weiterhin gemutmaßt, dass es sich hierbei ebenfalls um
bereits herausgerechnete Tauschflächen (hier: für die Gewerbefläche Terra Nova) handeln könne.
Zur Anfrage des Herrn Schnäpp wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung und
Einstufung der betreffenden Fläche in einen mittelfristigen Bedarf (Zeitfenster ca. ab fünf Jahre)
erfolgt sei.
Eine Entwicklung setze jedoch zunächst ein grundsätzliches Interesse des Flächeneigentümers
voraus; darüber hinaus die Nachweisführung des Bedarfs gegenüber der Bezirksregierung. Zuletzt
seien mögliche Konflikte (z.B. wegen Lärm) abzuwägen.
Herr Mitter fragt nach, ob in dem Verfahren eine Bürgerbeteiligung geplant sei oder nur eine
Veröffentlichung über die Presse erfolge und weshalb der Bereich westlich von Altkaster (Bereich
Friedhof) als ASB-Reservefläche ausgewiesen sei.
Herr Speuser erkundigt sich, wie die Bedarfsermittlung durch die Bezirksregierung zustande
komme, insbesondere ob auch eine Berücksichtigung von Attraktivität und Wertverlust erfolge.
Herr Meyer teilt mit, dass die betreffende ASB-Fläche in Altkaster in dieser Form im Regionalplan
dargestellt sei, der Regionalplan jedoch eine starke Parzellenunschärfe aufweise.
Eine Bürgerschaftsbeteiligung werde grundsätzlich als sinnvoll erachtet, die Form sei jedoch noch
zu klären.
Hinsichtlich der von Herrn Speuser vorgetragen Aspekte der Innenentwicklung weist Herr Meyer
darauf hin, dass diesbezüglich keine Berücksichtigung durch die Bezirksregierung erfolge. Diese
Problematik solle jedoch mit den vorhandenen Erkenntnissen der Stadt Bedburg bei den
Kommunalgesprächen thematisiert werden.
Herr FDL Köster weist ergänzend darauf hin, dass auch im Rahmen des Regionalplanverfahrens
eine formale Bürgerbeteiligung stattfinde und zudem eine Stellungnahme der Stadt abgegeben
werden könne.
Hinsichtlich der Bedarfsberechnung der Wohnbauflächen wird von Herrn Köster auf den aktuellen
Entwurf des Landesentwicklungsplanes (Seite 31 oben, Kap. 6 Siedlungsraum) verwiesen.
Die Vorgaben zur Berechnung seien im Wesentlichen sehr schematisch und nicht auf die örtlichen
Verhältnisse heruntergebrochen.
Es liege letztendlich in der Planungshoheit der Stadt Bedburg, ob und ggf. welche der im ASB
ausgewiesenen Flächen entwickelt werden sollen.
Herr Speuser begrüßt, dass bei den Gesprächen auch eine gewerbliche und industrielle Nutzung
der Flächen analysiert werde und fragt nach der Terminierung der Kommunalgespräche.
Lt. Herrn Köster ist der Termin mit der Bezirksregierung auf den 18.01.2017 datiert.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016
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