Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufstellung eines Siedlungsflächenkonzeptes Wohnen hier: Sachstand – Untersuchung der Wohnbauflächenreserven )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
71 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Aufstellung eines Siedlungsflächenkonzeptes Wohnen
hier: Sachstand – Untersuchung der Wohnbauflächenreserven ) Beschlusstext (Aufstellung eines Siedlungsflächenkonzeptes Wohnen
hier: Sachstand – Untersuchung der Wohnbauflächenreserven )

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 29.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:51 Uhr TOP Betreff 3 Aufstellung eines Siedlungsflächenkonzeptes Wohnen hier: Sachstand – Untersuchung der Wohnbauflächenreserven Durch Herrn Meyer werden verwaltungsseitig die Ergebnisse der Bestandsanalyse der Wohnbauflächenreserven mittels PowerPoint Präsentation im Ausschuss vorgestellt. Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Herr Nitsche bedankt sich für die Ausführungen der Verwaltung und bittet um Erläuterung, wie die Diskrepanz zwischen der Flächenberücksichtigung der Bezirksregierung (54 ha) und den vorgetragenen (verfügbaren) Flächen der Stadt Bedburg (66 ha) zustande komme und welcher Flächenbedarf von der Verwaltung gesehen werde. Herr Schnäpp fragt an, warum bei den Planungen eine Berücksichtigung der Flächen im Bereich der Pro 8 Einrichtung, bzw. des in der Verlängerung der Pfarrer-Bodden-Straße befindlichen Feldes, nicht erfolgt sei. Herr Meyer erläutert, dass eine Aufklärung der Diskrepanzen Bestandteil der anstehenden Kommunalgespräche sei. Es werde vermutet, dass für die Abweichungen - ggf. von der Bezirksregierung nicht berücksichtigte - kleinteilige Flächen bzw. Randflächen ursächlich seien. Die Flächenbedarfsplanung der Bezirksregierung in Höhe von 89 ha erscheine vor dem Hintergrund der sinkenden Einwohnerzahlen sehr hoch. Eine Herausforderung wird sein, aufgrund der vorliegenden Baubegrenzungen (wie z.B. der A 61 und anderen Restriktionen), wo diese Flächen bis 2035 entwickelt werden sollen. Herr FDL Köster ergänzt hierzu, dass von der Bezirksregierung lediglich eine Liste der Flächenbedarfe und Potentiale ohne weitere Differenzierung übersandt und zur Vorbereitung auf die Kommunalgespräche seitens der Stadt Bedburg eine eigene Aufstellung erarbeitet worden sei. Hinsichtlich der Flächendiskrepanz werde weiterhin gemutmaßt, dass es sich hierbei ebenfalls um bereits herausgerechnete Tauschflächen (hier: für die Gewerbefläche Terra Nova) handeln könne. Zur Anfrage des Herrn Schnäpp wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung und Einstufung der betreffenden Fläche in einen mittelfristigen Bedarf (Zeitfenster ca. ab fünf Jahre) erfolgt sei. Eine Entwicklung setze jedoch zunächst ein grundsätzliches Interesse des Flächeneigentümers voraus; darüber hinaus die Nachweisführung des Bedarfs gegenüber der Bezirksregierung. Zuletzt seien mögliche Konflikte (z.B. wegen Lärm) abzuwägen. Herr Mitter fragt nach, ob in dem Verfahren eine Bürgerbeteiligung geplant sei oder nur eine Veröffentlichung über die Presse erfolge und weshalb der Bereich westlich von Altkaster (Bereich Friedhof) als ASB-Reservefläche ausgewiesen sei. Herr Speuser erkundigt sich, wie die Bedarfsermittlung durch die Bezirksregierung zustande komme, insbesondere ob auch eine Berücksichtigung von Attraktivität und Wertverlust erfolge. Herr Meyer teilt mit, dass die betreffende ASB-Fläche in Altkaster in dieser Form im Regionalplan dargestellt sei, der Regionalplan jedoch eine starke Parzellenunschärfe aufweise. Eine Bürgerschaftsbeteiligung werde grundsätzlich als sinnvoll erachtet, die Form sei jedoch noch zu klären. Hinsichtlich der von Herrn Speuser vorgetragen Aspekte der Innenentwicklung weist Herr Meyer darauf hin, dass diesbezüglich keine Berücksichtigung durch die Bezirksregierung erfolge. Diese Problematik solle jedoch mit den vorhandenen Erkenntnissen der Stadt Bedburg bei den Kommunalgesprächen thematisiert werden. Herr FDL Köster weist ergänzend darauf hin, dass auch im Rahmen des Regionalplanverfahrens eine formale Bürgerbeteiligung stattfinde und zudem eine Stellungnahme der Stadt abgegeben werden könne. Hinsichtlich der Bedarfsberechnung der Wohnbauflächen wird von Herrn Köster auf den aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplanes (Seite 31 oben, Kap. 6 Siedlungsraum) verwiesen. Die Vorgaben zur Berechnung seien im Wesentlichen sehr schematisch und nicht auf die örtlichen Verhältnisse heruntergebrochen. Es liege letztendlich in der Planungshoheit der Stadt Bedburg, ob und ggf. welche der im ASB ausgewiesenen Flächen entwickelt werden sollen. Herr Speuser begrüßt, dass bei den Gesprächen auch eine gewerbliche und industrielle Nutzung der Flächen analysiert werde und fragt nach der Terminierung der Kommunalgespräche. Lt. Herrn Köster ist der Termin mit der Bezirksregierung auf den 18.01.2017 datiert. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 Seite 2