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Beschlusstext (Zukünftige Baugebiete der Stadt Bedburg hier: Kriterien zur Vergabe der Baugrundstücke)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
105 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Zukünftige Baugebiete der Stadt Bedburg
hier: Kriterien zur Vergabe der Baugrundstücke) Beschlusstext (Zukünftige Baugebiete der Stadt Bedburg
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 29.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 7 Vergabe städtischer Baugrundstücke hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2014 Antrag der FDP vom 12.08.2016 21:51 Uhr Herr Nitsche begrüßt den Inhalt der Tischvorlage und die entsprechend der Diskussionsergebnisse aus der letzten Ausschusssitzung erfolgte Zusammenfassung durch die Verwaltung. Eine Zustimmung werde daher erteilt. Herr Mitter bedankt sich für die Tischvorlage und schließt sich inhaltlich der Zusammenfassung an. Herr Giesen teilt mit, dass die FWG-Fraktion vereinzelte Kriterien als zu komplex, nicht nachvollziehbar und daher ggf. rechtlich anfechtbar erachte. Darüber hinaus seien Kriterien teilweise nicht gerecht. Andere Kommunen seien mit einem ähnlichen Ansatz bereits gescheitert. Es werde ferner angenommen, dass das „Bürokratiemonster“ von der Verwaltung nicht bewältigt werden könne, daher werde keine Zustimmung erteilt. Zur Ausarbeitung sinnvoller Kriterien werde - entgegenkommend - nochmals die Einrichtung eines Arbeitskreises angeregt. Herr Speuser bekräftigt die geäußerten Bedenken aus der letzten Ausschusssitzung, insbesondere hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes, der Gewichtung und fehlenden Rechtssicherheit der Kriterien. Herr Schnäpp erläutert am Beispiel eines Ehrenamtlers - vorliegend eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr, welches entsprechend bei der Punktevergabe berücksichtigt würde und eines Mitgliedes des Malteser Hilfsdienstes oder Roten Kreuzes, welches nach aktuellem Stand keine Berücksichtigung finden könnte - die Diskrepanz und Unausgegorenheit der erarbeiteten Vergabekriterien. Weiterhin verweist auch er auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, wonach der Versuch einer Einführung von sozialen Aspekten bereits gescheitert wäre. Das bisherige Listenverfahren habe sich darüber hinaus bewährt. Herr FDL Köster weist darauf hin, dass der bürokratische Aufwand für die Verwaltung nicht zu bestimmen sei, da diesbezüglich noch keine Erfahrungswerte zugrunde lägen. Eine ideale Lösung mit zu 100 % gerechten Kriterien sei seiner Meinung nach ohnehin nicht möglich, es handele sich hierbei vielmehr um eine politische Entscheidung. Herr Krichel fragt an, ob die Kriterien juristisch überprüft worden seien und verweist am Beispiel des Kriteriums „Arbeitsplatz“ auf bestehende Manipulationsmöglichkeiten. Ferner erkundigt er sich nach der aktuellen Bewerberanzahl für das Baugebiet „Im Sonnenfeld“. Frau Brings ruft das Abstimmungsergebnis des SEA vom 05.05.2015 in Erinnerung, wonach mit Mehrheitsbeschluss die Zustimmung zur Einführung der Vergabekriterien erteilt worden sei. Bedenken gegen einen Arbeitskreis bestünden jedoch grundsätzlich nicht. Herr Mitter weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag aus zwei Teilen bestehe, zum einen über Entscheidungskriterien, welche die Sozialkomponente darstellen, als auch einer objektivierten und transparenten Vergaberichtlinie. Herr Nitsche zeigt sich verwundert, dass der Mehrheitsbeschluss der letzten Sitzung nicht von der FWG-Fraktion getragen werde und erläutert nochmals die Vorteile einer transparenten Vergabe. Herr Giesen erklärt, dass durchaus mehr Transparenz gewünscht werde, jedoch das Ergebnis der Vorlage über das Ziel hinausgehe. Man habe sich hier juristisch informiert und Erfahrungswerte eingeholt und sehe erhebliche rechtliche Bedenken. Herr Giesen beantragt nochmals die Bildung eines Arbeitskreises. Herr FDL Köster ergänzt, dass eine externe juristische Begleitung nicht erfolgt, jedoch die Sachund Rechtslage einer hausinternen Überprüfung in Form einer Stellungnahme des RPA unterzogen worden sei. Aufgrund von abweichenden Rechtsauffassungen sei eine einheitliche juristische Meinung oftmals nicht zu erlangen. Darüber hinaus könne das Risiko einer gerichtlichen Überprüfung letztendlich nicht ausgeschlossen werden. Es handele sich ferner um einen privatrechtlichen Regelungscharakter, wonach kein europaweites Ausschreibungsverfahren zum Tragen komme. Zur Thematik möglicher Karteileichen wird mitgeteilt, dass Interessenten regelmäßig abgefragt und die Listen entsprechend bereinigt würden. Nach Auffassung der Verwaltung könne die Transparenz bei der Vergabe sicherlich noch erhöht werden, dem Vorwurf von „Gutdünken“ und „Mauschelei“ werde jedoch entschieden entgegengetreten. Herr Coumanns stellt die mehrheitliche Bereitschaft fest ein einheitliches Vergabeverfahren zu erarbeiten. Es wird daher der Vorschlag geäußert, keine Beschlussfassung zu treffen und einen Arbeitskreis zu gründen. Herr Schnäpp hält eine Ausarbeitung, Bewertung und rechtliche Beurteilung der Kriterien für erforderlich und stimmt einem Arbeitskreis zu. Herr Brosch fragt an, ob eine Bonitätsprüfung der Bewerber erfolge, und wer die Entscheidung über die Vergabe treffe. Herr Krichel erkundigt sich zur Aktualität der Interessentenliste, was jedoch durch Herrn Köster ohne weitere Prüfung nicht beantwortet werden könne. Zu der Anfrage des Herrn Brosch teilt Herr FDL Köster mit, dass die einzelnen Kriterien durch die Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 Seite 2 Verwaltung abgefragt würden und es sich hierbei um freiwillige Angaben handele. Sofern keine Angabe getätigt werde, könne allerdings auch keine Berücksichtigung bei der Punktevergabe erfolgen. Bonität sei nach Auffassung des Herrn Köster von vielen Faktoren abhängig, deren Überprüfung sich im Vorfeld äußerst schwierig gestalte. Da letztendlich eine geplatzte Finanzierung - auch nach erfolgter Bonitätsprüfung - grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne, sei die Sinnhaftigkeit der Aufstellung von entsprechenden Kriterien insofern zweifelhaft. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Entscheidung erneut zu vertagen und einen Arbeitskreis - bestehend aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion nebst Stellvertreter, sowie Mitarbeitern der Verwaltung - zu gründen. Beschlussergebnis Mehrheitsbeschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: Ja 5 5 1 3 14 Nein 1 Enthaltung 1 Die Zusammensetzung des Arbeitskreises wird wie folgt festgesetzt: Fraktion FWG: Grüne: CDU: FDP: SPD: Mitglied Markus Giesen Jochen vom Berg Achim Niepel Willi Hoffmann Rudolf Nitsche stellv. Mitglied Wolfgang Merx Janina Pier-Sekul Hans Schnäpp Jürgen Mitter Friedel Moritz Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 Seite 3