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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung - Leitweg - Zwischen den Lindchen - hier: a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und

b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und

b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 29.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:51 Uhr TOP Betreff 4 Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung - Leitweg - Zwischen den Lindchen hier: a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Herr Giesen fragt an, ob es der gängigen Praxis entspreche, dass der Eingang von Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung einen Zeitraum von über zwei Jahre in Anspruch nehme. Ferner könne der ursprünglich geplante Spielplatz bei der aktuellen Planung nicht wiedergefunden werden. Herr Schnäpp stellt zur Diskussion, ob es aufgrund des Wegfalls des Spielplatzes an der Brucknerstraße und der Größe dieses Wohngebietes nicht sinnvoll sei - zusätzlich zu dem im Rahmen des Spielplatzkonzeptes bereits vorgesehenen Spielplatz an der Oberschlager Straße ortsnah noch einen Kleinkinderspielplatz zu planen. Herr FDL Köster erläutert, dass nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung noch Gespräche mit dem Flächeneigentümer zur Thematik Infrastruktur und Folgekosten zu führen gewesen seien, bevor die Planung danach durch den Flächeneigentümer weiter vorangetrieben wurde. Hinsichtlich der Spielplatzthematik verweist Herr Köster auf die Entscheidung des zuständigen Fachausschusses (JHA) über das Spielplatzkonzept, welches eine Konzentration aller Spielplätze in diesem Bereich auf der Oberschlager Straße vorsehe. Herr Nitsche schließt sich den Ausführungen des Herrn Köster - das Spielplatzkonzept betreffend - an. Ein weiterer Bedarf werde entsprechend der gemeinsamen Entscheidung im Jugendhilfeausschuss nicht gesehen. Der Vorlage der Verwaltung - insbesondere auch im Hinblick auf die erfolgte Änderung der Geschossigkeit der städtischen Teilflächen - werde begrüßt. Durch Herrn Speuser werde das Neubaugebiet grundsätzlich ebenfalls befürwortet, allerdings hätte es die CDU-Fraktion als wünschenswert erachtet, die Entwicklung des Baugebietes im „Sonnenfeld“ diesem Verfahren voranzustellen. Herr FDL Köster teilt zu den Ausführungen des Herrn Speuser ergänzend mit, dass sicherlich keine Konkurrenzsituation zwischen den Baugebieten geschaffen werden solle. Allerdings werde vorliegend die Notwendigkeit, zunächst nur ein Baugebiet gleichzeitig zu entwickeln, nicht gesehen, da die Zielgruppen, u.a. aufgrund der verschiedenen Ortslagen und Siedlungsschwerpunkte, nicht vergleichbar seien. Eine zweigleisige Entwicklung sei vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick auf die bestehende Nachfrage nach Wohnraum sinnvoll und verträglich. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‘Abwägungsliste‘ zu fassen. b) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722). Beschlussergebnis zu a) einstimmig: JA Beschlussergebnis zu b) einstimmig: JA NEIN NEIN Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 Seite 2