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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
134 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 29.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:51 Uhr TOP Betreff 6 Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB Herr Nitsche verweist auf die Diskussion zu TOP 4 der Sitzung und bekräftigt die Sinnhaftigkeit der Umsetzung des gemeinsamen Spielplatzkonzeptes. Die Beschlussfassung des zuständigen Fachausschusses werde daher befürwortet. Herr Schnäpp begrüßt die Vorlage und das Vorantreiben der Planungen. Herr vom Berg fragt nach, ob und ggf. in welcher Form verkehrsbegleitende Maßnahmen geplant seien. Herr FDL Köster verweist darauf, dass die Detailplanung an anderer Stelle erfolge. Bei dem betreffenden Bereich handele es sich jedoch um eine Tempo 30 Zone, womit grundsätzlich die Einrichtung von Fußgängerüberwegen bereits aus rechtlichen Gründen ausscheide. In Abhängigkeit der geplanten Zugänge zum Spielplatz solle jedoch erforderlichenfalls noch eine Überprüfung von gesonderten verkehrsrechtlichen Maßnahmen erfolgen. Herr Krichel erkundigt sich: 1. nach der Möglichkeit einer „Spielstraße“ (hier rechtlich: verkehrsberuhigter Bereich), 2. ob der kleine Wochenmarkt wegfalle oder auf der verbleibenden Fläche stattfinde, 3. ob der Bebauungsplan aufgehoben werden könne und stattdessen die Aufstellung einer Gestaltungssatzung sinnvoll sei? Herr Schnäpp weist darauf hin, dass eine Abstimmung mit den Kreisverkehrsbetrieben (REVG) erforderlich sei und für den ÖPNV keine Hürden geschaffen werden sollen. Herr Coumanns ergänzt zu der Anfrage des Herrn vom Berg, dass seines Wissens straßenseitig Zäune mit einem zur Straße angrenzenden Grünstreifen von drei Metern sowie Zugänge über die kurzen Kanten im Norden und Süden vorgesehen seien. Herr FDL Köster erklärt zu den Anfragen des Herrn Krichel, dass: Zu 1. ein verkehrsberuhigter Bereich als nicht sinnvoll erachtet werde. Insbesondere aufgrund der bereits von Herrn Schnäpp angemerkten Buslinienführung sowie der Sammelstraßenfunktion seien hier keine Vorteile ersichtlich. Zu 2. keine Bedenken hinsichtlich der Weiterführung des Wochenmarktes bestünden, zu 3. ein hierfür erforderliches Regelverfahren aus Zeitgründen im Vergleich zur hier erforderlichen vereinfachten Änderung zu langwierig sei. Der Ansatz einer Flexibilisierung von Baurecht werde jedoch grundsätzlich begrüßt. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Beschlussergebnis einstimmig: JA NEIN Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 Seite 2