Daten
Kommune
Bedburg
Größe
134 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 29.11.2016.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:51 Uhr
TOP
Betreff
6
Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen
Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Herr Nitsche verweist auf die Diskussion zu TOP 4 der Sitzung und bekräftigt die Sinnhaftigkeit
der Umsetzung des gemeinsamen Spielplatzkonzeptes. Die Beschlussfassung des zuständigen
Fachausschusses werde daher befürwortet.
Herr Schnäpp begrüßt die Vorlage und das Vorantreiben der Planungen.
Herr vom Berg fragt nach, ob und ggf. in welcher Form verkehrsbegleitende Maßnahmen geplant
seien.
Herr FDL Köster verweist darauf, dass die Detailplanung an anderer Stelle erfolge. Bei dem
betreffenden Bereich handele es sich jedoch um eine Tempo 30 Zone, womit grundsätzlich die
Einrichtung von Fußgängerüberwegen bereits aus rechtlichen Gründen ausscheide. In
Abhängigkeit der geplanten Zugänge zum Spielplatz solle jedoch erforderlichenfalls noch eine
Überprüfung von gesonderten verkehrsrechtlichen Maßnahmen erfolgen.
Herr Krichel erkundigt sich:
1. nach der Möglichkeit einer „Spielstraße“ (hier rechtlich: verkehrsberuhigter Bereich),
2. ob der kleine Wochenmarkt wegfalle oder auf der verbleibenden Fläche stattfinde,
3. ob der Bebauungsplan aufgehoben werden könne und stattdessen die Aufstellung einer
Gestaltungssatzung sinnvoll sei?
Herr Schnäpp weist darauf hin, dass eine Abstimmung mit den Kreisverkehrsbetrieben (REVG)
erforderlich sei und für den ÖPNV keine Hürden geschaffen werden sollen.
Herr Coumanns ergänzt zu der Anfrage des Herrn vom Berg, dass seines Wissens straßenseitig
Zäune mit einem zur Straße angrenzenden Grünstreifen von drei Metern sowie Zugänge über die
kurzen Kanten im Norden und Süden vorgesehen seien.
Herr FDL Köster erklärt zu den Anfragen des Herrn Krichel, dass:
Zu 1.
ein verkehrsberuhigter Bereich als nicht sinnvoll erachtet werde. Insbesondere aufgrund der
bereits von Herrn Schnäpp angemerkten Buslinienführung sowie der Sammelstraßenfunktion
seien hier keine Vorteile ersichtlich.
Zu 2.
keine Bedenken hinsichtlich der Weiterführung des Wochenmarktes bestünden,
zu 3.
ein hierfür erforderliches Regelverfahren aus Zeitgründen im Vergleich zur hier erforderlichen
vereinfachten Änderung zu langwierig sei. Der Ansatz einer Flexibilisierung von Baurecht werde
jedoch grundsätzlich begrüßt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 /
Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger
Schweiz – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Beschlussergebnis einstimmig: JA
NEIN
Abstimmungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016
Seite 2