Daten
Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
19.09.16, 16:53
Aktualisiert
19.09.16, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 05.07.2016.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
22:17 Uhr
TOP
Betreff
11
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen (Sondernutzungssatzung)
Herr Olpen kritisiert seitens der CDU-Fraktion, dass vorliegend von der Mustersatzung des Städteund Gemeindebundes abgewichen wurde und verweist insbesondere auf § 12 der Mustersatzung,
wonach Vereine, die sich dem Brauchtum widmen, eine Gebührenfreiheit beantragen können.
Fachdienstleiterin Claßen erklärt, dass die Stadt sodann auf erhebliche Einnahmen verzichten
würde. Bürgermeister Solbach ergänzt, dass in diesem Zusammenhang insbesondere
problematisch sei, wenn während der Karnevalszeit über einen langen Zeitraum ein Festzelt z.B.
den Schlossparkplatz belege, aber nur am Anfang und am Ende dieser Zeitspanne
Veranstaltungen stattfänden. Er erläutert weiter, dass bei Umsetzung der durch die Verwaltung
vorgeschlagenen Regelung bezogen z.B. auf die Karnevalsvereine die Gebühr erheblich reduziert
werden könne.
Herr Verse spricht sich für eine Unterstützung der Vereine aus und damit aus seiner Sicht für die
Berücksichtigung des § 12 der Mustersatzung.
Herr Hoffmann schlägt vor, auf eine Gebührenerhebung ganz zu verzichten, um den
Verwaltungsaufwand reduzieren zu können.
Frau Brings befürwortet, grundsätzlich Gebühren zu erheben und bei Härtefällen auf Antrag auf
diese Gebühren zu verzichten.
Bürgermeister Solbach regt an, im nächsten Fachausschuss eine Auflistung über die zu
entrichtenden Gebühren vorzulegen, um sodann vor diesem Hintergrund eine abschließende
Entscheidung herbeiführen zu können.
Herr Olpen verliest zur Klarstellung nochmals den Wortlaut des § 12 der Mustersatzung und
beantragt
sodann
unmittelbar
darüber
abzustimmen,
die
Mustersatzung
als
Sondernutzungssatzung der Stadt Bedburg zu übernehmen.
§ 12 Absatz 1 der Mustersatzung lautet wie folgt:
„Bei einer Sondernutzung durch Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, bei
überwiegendem öffentlichen Interesse, zur Sicherstellung der Brauchtumspflege sowie zur
Gewährleistung einer barrierefreien Mobilität kann auf die Erhebung von Gebühren auf
schriftlichen Antrag ganz oder teilweise verzichtet werden.“
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die entsprechende Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes (Anlage 3) als Sondernutzungssatzung der Stadt Bedburg zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Herren
Hoffmann und Verse dafür; Stimmen der SPD-Fraktion, der GrünenFraktion sowie von Herrn Eckl und Bürgermeister Solbach dagegen; bei
Enthaltung der Herren Giesen, S. Merx, W. Merx und Steffens)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
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