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Beschlusstext (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
19.09.16, 16:53
Aktualisiert
19.09.16, 16:53
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Rates am Dienstag, den 05.07.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 22:17 Uhr TOP Betreff 11 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Herr Olpen kritisiert seitens der CDU-Fraktion, dass vorliegend von der Mustersatzung des Städteund Gemeindebundes abgewichen wurde und verweist insbesondere auf § 12 der Mustersatzung, wonach Vereine, die sich dem Brauchtum widmen, eine Gebührenfreiheit beantragen können. Fachdienstleiterin Claßen erklärt, dass die Stadt sodann auf erhebliche Einnahmen verzichten würde. Bürgermeister Solbach ergänzt, dass in diesem Zusammenhang insbesondere problematisch sei, wenn während der Karnevalszeit über einen langen Zeitraum ein Festzelt z.B. den Schlossparkplatz belege, aber nur am Anfang und am Ende dieser Zeitspanne Veranstaltungen stattfänden. Er erläutert weiter, dass bei Umsetzung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Regelung bezogen z.B. auf die Karnevalsvereine die Gebühr erheblich reduziert werden könne. Herr Verse spricht sich für eine Unterstützung der Vereine aus und damit aus seiner Sicht für die Berücksichtigung des § 12 der Mustersatzung. Herr Hoffmann schlägt vor, auf eine Gebührenerhebung ganz zu verzichten, um den Verwaltungsaufwand reduzieren zu können. Frau Brings befürwortet, grundsätzlich Gebühren zu erheben und bei Härtefällen auf Antrag auf diese Gebühren zu verzichten. Bürgermeister Solbach regt an, im nächsten Fachausschuss eine Auflistung über die zu entrichtenden Gebühren vorzulegen, um sodann vor diesem Hintergrund eine abschließende Entscheidung herbeiführen zu können. Herr Olpen verliest zur Klarstellung nochmals den Wortlaut des § 12 der Mustersatzung und beantragt sodann unmittelbar darüber abzustimmen, die Mustersatzung als Sondernutzungssatzung der Stadt Bedburg zu übernehmen. § 12 Absatz 1 der Mustersatzung lautet wie folgt: „Bei einer Sondernutzung durch Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, bei überwiegendem öffentlichen Interesse, zur Sicherstellung der Brauchtumspflege sowie zur Gewährleistung einer barrierefreien Mobilität kann auf die Erhebung von Gebühren auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise verzichtet werden.“ Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die entsprechende Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (Anlage 3) als Sondernutzungssatzung der Stadt Bedburg zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Herren Hoffmann und Verse dafür; Stimmen der SPD-Fraktion, der GrünenFraktion sowie von Herrn Eckl und Bürgermeister Solbach dagegen; bei Enthaltung der Herren Giesen, S. Merx, W. Merx und Steffens) Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.07.2016 Seite 2