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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster - Ortslage Königshoven um die „Josef-Schnitzler-Straße“ / obere „Talstraße“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 bis 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung) hier: a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
129 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
19.09.16, 16:53
Aktualisiert
19.09.16, 16:53
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster - Ortslage Königshoven um die „Josef-Schnitzler-Straße“ / obere „Talstraße“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 bis 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung)
hier:
a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Rates am Dienstag, den 05.07.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 22:17 Uhr TOP Betreff 17 Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster - Ortslage Königshoven um die „Josef-SchnitzlerStraße“ / obere „Talstraße“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 bis 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung) hier: a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 12a) eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage 5 der Niederschrift. b) Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 27 / Kaster – Ortslage Königshoven um die „JosefSchnitzler-Straße“ / obere „Talstraße“ inklusive seiner Änderungen Nrn. 1 bis 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung) wird nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion)