Daten
Kommune
Kall
Größe
111 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
15.11.11, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
196/2011
22.11.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 15.11.2011 – TOP 7 – und vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden
beschließt der Rat:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich wird gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Entscheidungsbegründung verabschiedet.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 196/2011
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus
und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung)
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs.
1 BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen.
Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1
BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch
Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt.
Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit
der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich,
um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in
Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben.
Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19. Juli
2011 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie
der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der
Zeit vom 22. August 2011 bis einschließlich 22. September 2011 statt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3)
den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) entnommen werden.
Die im Rahmen des Vorverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 6 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Die Anlagen 3 bis 6 waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.11.2011 beigefügt.
Vorlagen-Nr. 196/2011
Seite 3
Vorlagen-Nr. 196/2011
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
196/2011
15.11.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden empfiehlt der Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung dem Rat zu beschließen:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich wird gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Entscheidungsbegründung verabschiedet.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 196/2011
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus
und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung)
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs.
1 BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen.
Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1
BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch
Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt.
Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit
der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich,
um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in
Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben.
Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19. Juli
2011 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie
der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der
Zeit vom 22. August 2011 bis einschließlich 22. September 2011 statt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3)
den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) entnommen werden.
Die im Rahmen des Vorverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 6 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.