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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich a)Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
111 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
15.11.11, 18:20
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 196/2011 22.11.2011 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 15.11.2011 – TOP 7 – und vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden beschließt der Rat: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Entscheidungsbegründung verabschiedet. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 196/2011 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen. Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt. Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich, um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben. Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 22. August 2011 bis einschließlich 22. September 2011 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3) den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) entnommen werden. Die im Rahmen des Vorverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 6 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Anlagen 3 bis 6 waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.11.2011 beigefügt. Vorlagen-Nr. 196/2011 Seite 3 Vorlagen-Nr. 196/2011 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 196/2011 15.11.2011 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung dem Rat zu beschließen: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Entscheidungsbegründung verabschiedet. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 196/2011 Seite 5 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen. Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt. Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich, um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben. Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 22. August 2011 bis einschließlich 22. September 2011 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3) den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) entnommen werden. Die im Rahmen des Vorverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 6 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.