Daten
Kommune
Bedburg
Größe
110 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 03.11.2016.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
8
Vergabe städtischer Baugrundstücke
hier:
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2014
Antrag der FDP vom 12.08.2016
21:40 Uhr
Herr Nitsche begrüßt in den wesentlichen Punkten die Beschlussvorlage der Verwaltung.
Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarf werde hinsichtlich nachfolgender Parameter gesehen:
1. Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebensgemeinschaften solle keine Altersangabe
vorgenommen werden, um eine Ausgrenzung auszuschließen.
2. Das Kriterium der pflegebedürftigen Personen soll um schwerbehinderte Personen
erweitert werden.
3. Berücksichtigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Bedburg mit längerer Mitgliedschaft.
Herr Nitsche schließt sich grundsätzlich der Beschlussfassung 1 Alternative B unter Abänderung
der Reihenfolge der Bewertungskriterien an, wobei das erste Kriterium nicht der Eingang der
Bewerbung sein solle, sondern die sozialen Kriterien entsprechend der Anlage A. Erst bei einem
Punktgleichstand solle das Datum des Einganges der Bewerbung relevant werden, bzw. bei
weiterem Gleichstand das Losverfahren entscheiden.
Die Alternative C werde ausgeschlossen weil es sich hierbei um eine gegensätzliche Zielrichtung
zu der beabsichtigten Einführung von sozialen Kriterien handele.
Zusätzlich wird durch Herrn Nitsche angeregt, die Vergabe einzelner Baugrundstücke nach dem
Verfahren der Alternative B und nicht in einem separatem Verfahren (vgl. Beschlussvorschlag 2)
durchzuführen.
Lediglich die Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau solle nach dem
Beschlussvorschlag 2 in einem separaten Verfahren erfolgen, da hier keine Eigennutzung
gegeben sei.
Herr FDL Köster teilt auf Nachfrage der SPD-Fraktion mit, dass die Aufnahme der Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr in die Vergabekriterien nach Prüfung durch den Rechnungsprüfer - analog
als ehrenamtliches Engagement - rechtlich möglich sei und gegen eine Aufnahme keine
Bedenken bestünden.
Herr Mitter merkt am Beispiel der Stadt Pulheim an, dass der Vergabe von Grundstücken eine
Veröffentlichung der Vorhaben voranzustellen sei.
Des Weiteren wird angefragt, inwieweit das Bieterverfahren (Alternative C) überhaupt mit dem
HSK vereinbar sei.
Herr FDL Köster teilt hierzu mit, dass lediglich problematisch sei, falls in einem Bieterverfahren ein
Preis unterhalb des Verkehrswertes erzielt werden würde. Daher sei bei dieser
Beschlussalternative mindestens der jeweilige aktuelle Bodenrichtwert in Ansatz gebracht worden.
Rechtliche Bedenken würden grundsätzlich nicht gesehen.
Darüber hinaus sei auch die gängige Praxis bislang noch nicht von der Kommunalaufsicht
beanstandet worden.
Durch die FDP wird Beschlussvorschlag 1, Alt. B unter der Prämisse unterstützt, dass die
Losvergabe vorab stehen solle. Im Übrigen schließe man sich dem Vorschlag der SPD Fraktion zu
Beschlussvorlage 2 an.
Als weitere Änderungsempfehlung wird angeführt:
1. Die Liste des Arbeitsplatzes um Selbständige und Ladenbesitzer zu ergänzen und mit den
Arbeitnehmern gleichzustellen
2. Keine Bewertung nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen vorzunehmen, sondern über
eingegangene Bewerbungen gleichwertig per Losverfahren zu entscheiden.
3. Eine Ergänzung um diejenigen Kinder vorzunehmen, die sich in Ausbildung/Studium befinden
und noch im elterlichen Haushalt wohnen.
4. Eine Ergänzung um schwerbehinderte Menschen vorzunehmen.
Herr Dr. Kippels fragt an
1. wie viele Grundstücke zur Zeit zur Vermarktung anstehen würden,
2. welche Bearbeitungszeit der Verwaltung nach Ablauf der Bewerbungsfrist angedacht sei,
3. ob ein Rechtsmittel vorgesehen sei,
4. ob eine Einzelvergabe gegenüber Bewerbungen von gewerblichen Bauträgern (hier: bei
Bewerbung auf mehrere Grundstücke) vorrangig sei?
Die Fragen werden durch Herrn FDL Köster wie folgt beantwortet:
Zu 1. Außer dem „Sonnenfeld“ stehe derzeit lediglich die Entwicklung des BP 58/BedburgBlerichen an der Kolpingstraße durch die Stadt an.
Derzeit würden zusätzlich einige Grundstücke mit der RWE Power AG, jedoch nach deren
eigenen Kriterien, entwickelt.
Weitere Flächen müssten zunächst erworben und entwickelt werden (hier: z.B. Butterstraße
oder im Bereich der Multihalle).
Zu 2. Der Rückmeldezeitraum werde sehr eng, d.h. innerhalb weniger Wochen gesehen.
Zu 3. Da die Flächen privat veräußert würden, sei kein Rechtsmittel vorgesehen.
Zu 4. Bauträger wären nach den vorgesehenen Kriterien an letzter Stelle vorgesehen.
Herr Speuser sieht keinen Bedarf, die derzeitigen Vergabekriterien zu ändern.
Die CDU-Fraktion sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Umsetzung der Vergabe schnell,
lukrativ und mit einer ausreichenden Rechtssicherheit erfolgen müsse.
Insbesondere werden hinsichtlich der Rechtssicherheit und der zeitlichen Inanspruchnahme der
Verwaltung (Stichwort „Bürokratiemonster“) bei der Auswertung der Vergabekriterien
Schwierigkeiten gesehen.
Ferner bestehe die Befürchtung, dass aufgrund der Komplexität der Kriterien ggf. Bauwillige
abgeschreckt werden könnten.
Herr Giesen rügt zunächst, die Sitzungsvorlage verspätet erhalten zu haben. Inhaltlich werden die
Ausführungen des Herrn Nitsche begrüßt.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016
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Herr Nitsche schließt sich in den Punkten Veröffentlichung sowie Erweiterung der Kriterien um
Freiberufler und Selbständige den Ausführungen des Herrn Mitter an.
Die Auffassung der CDU-Fraktion sei hingegen nicht nachvollziehbar, da in der Realität mehr
Bewerber als zu vergebene Baugrundstücke vorhanden seien.
Eine Vergabe nach gerechten sozialen Kriterien und nicht etwa nach dem Höchstbieterprinzip sei
daher unabdingbar.
Herr Uerlings fragt an, wo die derzeitigen Kriterien nachzulesen seien und weist auf einen
möglichen Missbrauch durch Gewerbetreibende (hier: durch kurzfristige Gewerbeanmeldung) hin.
Herr vom Berg vertritt die Auffassung, dass die bisherige Vorgehensweise - nach Rangliste - nicht
gerecht und die Vergabe nach sozialen Kriterien objektiver sei und fragt nach möglichen
Erfahrungswerten.
Erfahrungswerte seien lt. Herrn FDL Köster nicht bekannt.
Herr Vogelsang ruft in Erinnerung, dass vor ca. 15 Jahren vergleichbare Kriterien abgeschafft
wurden und letztendlich jedes Kriterium einzelne Personenkreise ausgrenze.
Nach weiterer Diskussion über die detaillierte, inhaltliche Ausgestaltung der Vergabekriterien wird
durch Herrn Giesen angeregt, die Beschlussfassung zu vertagen und in der nächsten
Ausschusssitzung mit entsprechend angepasster Beschlussvorlage erneut aufzugreifen.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt keine sozialen Entscheidungskriterien bei der
Vergabe von städtischen Baugrundstücken einzuführen.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt grundsätzlich die Inhalte der Vorlage und beschließt,
die Entscheidung zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, die Vergabekriterien in der
nächsten Ausschusssitzung auf Grundlage der erfolgten Diskussion und der getätigten Vorgaben
zu formulieren und als Beschluss vorzubereiten.
Beschlussergebnis zu a):
Mehrheitsbeschluss:
CDU
SPD
Grüne
FWG
Abstimmungsergebnis:
Beschlussergebnis zu b):
Mehrheitsbeschluss:
CDU
SPD
Grüne
FWG
Abstimmungsergebnis:
Ja
6
6
Ja
5
1
3
9
Nein
Enthaltung
5
1
3
9
Nein
6
Enthaltung
6
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016
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