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Beschlusstext (Zukünftige Baugebiete der Stadt Bedburg hier: Kriterien zur Vergabe der Baugrundstücke)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
110 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Zukünftige Baugebiete der Stadt Bedburg
hier: Kriterien zur Vergabe der Baugrundstücke) Beschlusstext (Zukünftige Baugebiete der Stadt Bedburg
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hier: Kriterien zur Vergabe der Baugrundstücke)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 03.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 8 Vergabe städtischer Baugrundstücke hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2014 Antrag der FDP vom 12.08.2016 21:40 Uhr Herr Nitsche begrüßt in den wesentlichen Punkten die Beschlussvorlage der Verwaltung. Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarf werde hinsichtlich nachfolgender Parameter gesehen: 1. Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebensgemeinschaften solle keine Altersangabe vorgenommen werden, um eine Ausgrenzung auszuschließen. 2. Das Kriterium der pflegebedürftigen Personen soll um schwerbehinderte Personen erweitert werden. 3. Berücksichtigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg mit längerer Mitgliedschaft. Herr Nitsche schließt sich grundsätzlich der Beschlussfassung 1 Alternative B unter Abänderung der Reihenfolge der Bewertungskriterien an, wobei das erste Kriterium nicht der Eingang der Bewerbung sein solle, sondern die sozialen Kriterien entsprechend der Anlage A. Erst bei einem Punktgleichstand solle das Datum des Einganges der Bewerbung relevant werden, bzw. bei weiterem Gleichstand das Losverfahren entscheiden. Die Alternative C werde ausgeschlossen weil es sich hierbei um eine gegensätzliche Zielrichtung zu der beabsichtigten Einführung von sozialen Kriterien handele. Zusätzlich wird durch Herrn Nitsche angeregt, die Vergabe einzelner Baugrundstücke nach dem Verfahren der Alternative B und nicht in einem separatem Verfahren (vgl. Beschlussvorschlag 2) durchzuführen. Lediglich die Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau solle nach dem Beschlussvorschlag 2 in einem separaten Verfahren erfolgen, da hier keine Eigennutzung gegeben sei. Herr FDL Köster teilt auf Nachfrage der SPD-Fraktion mit, dass die Aufnahme der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in die Vergabekriterien nach Prüfung durch den Rechnungsprüfer - analog als ehrenamtliches Engagement - rechtlich möglich sei und gegen eine Aufnahme keine Bedenken bestünden. Herr Mitter merkt am Beispiel der Stadt Pulheim an, dass der Vergabe von Grundstücken eine Veröffentlichung der Vorhaben voranzustellen sei. Des Weiteren wird angefragt, inwieweit das Bieterverfahren (Alternative C) überhaupt mit dem HSK vereinbar sei. Herr FDL Köster teilt hierzu mit, dass lediglich problematisch sei, falls in einem Bieterverfahren ein Preis unterhalb des Verkehrswertes erzielt werden würde. Daher sei bei dieser Beschlussalternative mindestens der jeweilige aktuelle Bodenrichtwert in Ansatz gebracht worden. Rechtliche Bedenken würden grundsätzlich nicht gesehen. Darüber hinaus sei auch die gängige Praxis bislang noch nicht von der Kommunalaufsicht beanstandet worden. Durch die FDP wird Beschlussvorschlag 1, Alt. B unter der Prämisse unterstützt, dass die Losvergabe vorab stehen solle. Im Übrigen schließe man sich dem Vorschlag der SPD Fraktion zu Beschlussvorlage 2 an. Als weitere Änderungsempfehlung wird angeführt: 1. Die Liste des Arbeitsplatzes um Selbständige und Ladenbesitzer zu ergänzen und mit den Arbeitnehmern gleichzustellen 2. Keine Bewertung nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen vorzunehmen, sondern über eingegangene Bewerbungen gleichwertig per Losverfahren zu entscheiden. 3. Eine Ergänzung um diejenigen Kinder vorzunehmen, die sich in Ausbildung/Studium befinden und noch im elterlichen Haushalt wohnen. 4. Eine Ergänzung um schwerbehinderte Menschen vorzunehmen. Herr Dr. Kippels fragt an 1. wie viele Grundstücke zur Zeit zur Vermarktung anstehen würden, 2. welche Bearbeitungszeit der Verwaltung nach Ablauf der Bewerbungsfrist angedacht sei, 3. ob ein Rechtsmittel vorgesehen sei, 4. ob eine Einzelvergabe gegenüber Bewerbungen von gewerblichen Bauträgern (hier: bei Bewerbung auf mehrere Grundstücke) vorrangig sei? Die Fragen werden durch Herrn FDL Köster wie folgt beantwortet: Zu 1. Außer dem „Sonnenfeld“ stehe derzeit lediglich die Entwicklung des BP 58/BedburgBlerichen an der Kolpingstraße durch die Stadt an. Derzeit würden zusätzlich einige Grundstücke mit der RWE Power AG, jedoch nach deren eigenen Kriterien, entwickelt. Weitere Flächen müssten zunächst erworben und entwickelt werden (hier: z.B. Butterstraße oder im Bereich der Multihalle). Zu 2. Der Rückmeldezeitraum werde sehr eng, d.h. innerhalb weniger Wochen gesehen. Zu 3. Da die Flächen privat veräußert würden, sei kein Rechtsmittel vorgesehen. Zu 4. Bauträger wären nach den vorgesehenen Kriterien an letzter Stelle vorgesehen. Herr Speuser sieht keinen Bedarf, die derzeitigen Vergabekriterien zu ändern. Die CDU-Fraktion sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Umsetzung der Vergabe schnell, lukrativ und mit einer ausreichenden Rechtssicherheit erfolgen müsse. Insbesondere werden hinsichtlich der Rechtssicherheit und der zeitlichen Inanspruchnahme der Verwaltung (Stichwort „Bürokratiemonster“) bei der Auswertung der Vergabekriterien Schwierigkeiten gesehen. Ferner bestehe die Befürchtung, dass aufgrund der Komplexität der Kriterien ggf. Bauwillige abgeschreckt werden könnten. Herr Giesen rügt zunächst, die Sitzungsvorlage verspätet erhalten zu haben. Inhaltlich werden die Ausführungen des Herrn Nitsche begrüßt. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 Seite 2 Herr Nitsche schließt sich in den Punkten Veröffentlichung sowie Erweiterung der Kriterien um Freiberufler und Selbständige den Ausführungen des Herrn Mitter an. Die Auffassung der CDU-Fraktion sei hingegen nicht nachvollziehbar, da in der Realität mehr Bewerber als zu vergebene Baugrundstücke vorhanden seien. Eine Vergabe nach gerechten sozialen Kriterien und nicht etwa nach dem Höchstbieterprinzip sei daher unabdingbar. Herr Uerlings fragt an, wo die derzeitigen Kriterien nachzulesen seien und weist auf einen möglichen Missbrauch durch Gewerbetreibende (hier: durch kurzfristige Gewerbeanmeldung) hin. Herr vom Berg vertritt die Auffassung, dass die bisherige Vorgehensweise - nach Rangliste - nicht gerecht und die Vergabe nach sozialen Kriterien objektiver sei und fragt nach möglichen Erfahrungswerten. Erfahrungswerte seien lt. Herrn FDL Köster nicht bekannt. Herr Vogelsang ruft in Erinnerung, dass vor ca. 15 Jahren vergleichbare Kriterien abgeschafft wurden und letztendlich jedes Kriterium einzelne Personenkreise ausgrenze. Nach weiterer Diskussion über die detaillierte, inhaltliche Ausgestaltung der Vergabekriterien wird durch Herrn Giesen angeregt, die Beschlussfassung zu vertagen und in der nächsten Ausschusssitzung mit entsprechend angepasster Beschlussvorlage erneut aufzugreifen. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt keine sozialen Entscheidungskriterien bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken einzuführen. b) Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt grundsätzlich die Inhalte der Vorlage und beschließt, die Entscheidung zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, die Vergabekriterien in der nächsten Ausschusssitzung auf Grundlage der erfolgten Diskussion und der getätigten Vorgaben zu formulieren und als Beschluss vorzubereiten. Beschlussergebnis zu a): Mehrheitsbeschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: Beschlussergebnis zu b): Mehrheitsbeschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: Ja 6 6 Ja 5 1 3 9 Nein Enthaltung 5 1 3 9 Nein 6 Enthaltung 6 Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 Seite 3