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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74 hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
139 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 03.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:40 Uhr TOP Betreff 6 Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-HeinenStraße von Hausnummer 52 bis 74 hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Herr Nitsche schlägt vor, den Bebauungsplan für das gesamte Gebiet aufzuheben und durch die Aufstellung einer Gestaltungssatzung zu ersetzen, da das Baubebiet zum größten Teil oder sogar vollständig bebaut sei und es lediglich zu vereinzelten bauordnungsrechtlichen Problematiken komme. Die andere Variante sei, durch eine jeweilige Änderung des Bebauungsplanes entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Eine Gestaltungssatzung biete nach Ansicht der SPD Fraktion hingegen den Vorteil, dass dem Bauvorhabenträger keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Es bestehe ohne restriktive Regelungen die Möglichkeit, weitere Aus- oder Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus könnten die Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Herr Speuser lehnt die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Verweis auf das frühere Abstimmungsverhalten in ähnlich gelagerten Fällen ab und befürwortet eine Änderung des Bebauungsplanes. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung für den Bebauungsplan Nr. 11 Gebiet an der Anton-Heinen-Straße von– gemäß § 2 Abs. 1, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Ergänzend hierzu soll wie bereits in Bebauungsplänen in Kaster praktiziert und beschlossen, eine Gestaltungssatzung zur Aufrechterhaltung der baulichen Ordnung aufgestellt werden. Beschlussergebnis: Mehrheitsbeschluss: CDU Ja Nein 6 Enthaltung SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: 5 1 3 9 6 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 Seite 2