Daten
Kommune
Bedburg
Größe
94 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 03.11.2016.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:40 Uhr
TOP
Betreff
3
Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes als Solarpark
hier: Sachstand
Herr Coumanns unterbricht förmlich die Sitzung.
Durch Herrn Schiffels, Vertreter der Firma Sybac als möglicher Solarentwicklungsträger des
Solarparks, wird das Projekt mittels Powerpoint- und Videopräsentation im Ausschuss vorgestellt.
Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
1.
Herr vom Berg fragt an, ob in Kerpen eine entsprechende Anlage bereits betrieben werde und
inwieweit eine Speichermöglichkeit für den produzierten Strom bestehe.
Herr Schiffels bejaht die erste Anfrage und teilt ergänzend mit, dass der Strom nicht gespeichert
werden könne, sondern unmittelbar ins Netz eingespeist und durch den Stromanbieter verteilt
werde.
2.
Herr Krichel erkundigt sich hinsichtlich möglicher finanzieller Einnahmen, lokaler Wertschöpfung,
sowie Beschäftigungsmöglichkeiten aus dem Betrieb der Anlage.
Herr Schiffels erläutert, dass zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage lediglich noch regelmäßige
Wartungstätigkeiten, z.B. Grünschnitt, anfallen und diese im Regelfall durch ein Unternehmen vor
Ort oder die Stadtverwaltung durchgeführt würden. Es finde lediglich 1-2 mal jährlich eine
Servicewartung durch die Firma Sybac statt. Zu diesem Zweck werde eine lokale GmbH in
Bedburg gegründet, womit die Gewerbesteuer im Ort verbleibe.
3.
Herr Speuser fragt nach Erfahrungswerten in Bezug auf Vandalismus an.
Hierzu wird durch Herr Schiffels erläutert, dass das gesamte Gelände eingezäunt werde und
erfahrungsgemäß allenfalls der Diebstahl von Kabeln und Modulen problematisch sei.
Teilweise seien neuere Module jedoch mit einem GPS Sender ausgestattet und insofern
entsprechend zu orten.
4.
Herr Becker informiert sich, inwieweit die Bodenbeschaffenheit kritisch gesehen werde.
Diese stelle lt. Aussage des Herrn Schiffels keine Probleme dar, da die Halterungen der Module
1.40 m in die Erde gerammt werden, keine schweren Lasten tragen und die gesamte Anlage
lediglich auf einen Betrieb von 20-25 Jahren ausgelegt sei. Im Anschluss erfolge ein Rückbau;
denkbar wäre auch eine anderweite Nutzung oder eine Rückübertragung der Fläche an die Stadt.
5.
Eine Anfrage des Herrn Speuser nach einem möglichen Freizeitwert wird unter Bezugnahme auf
die Powerpointpräsentation und die entsprechende Papierausfertigung bejaht.
6.
Herr Coumanns fragt nach einem Zeitfenster für die Umsetzung.
Herr Schiffels erklärt hierzu, dass eine schnelle Umsetzung bis Ende 2016 begrüßt werde.
7.
Herr Spix erkundigt sich nach den Entsorgungsmodalitäten der Anlage.
Da die Module aus Glas, Aluminium, Silizium und Silber bestehen, sei ein Recycling
unproblematisch.
Weitere Fragen haben sich nicht ergeben.
Herr Coumanns eröffnet die Sitzung wieder formell.
Herr Giesen begrüßt grundsätzlich das Vorhaben in grüne regenerative Energie, allerdings werde
der Standort aus städtebaulicher Sicht kritisch gesehen, da für diese Fläche ein anderes
Bindeglied zur Innenstadtbebauung gewünscht werde.
Vorstellbar sei die Umsetzung des Projektes an einem alternativen Standort.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016
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Herr Speuser regt ein Programm zur Brachflächensanierung an, da es sich bei der Fläche um die
letzte potentielle Fläche für eine Wohnansiedlung in unmittelbarer Nähe zum Zentrum Bedburg
handele. Hierzu solle die Verwaltung Realisierungsmöglichkeiten der ursprünglich geplanten
Flächenentwicklung prüfen.
Herr Nitsche sieht das Projekt grundsätzlich positiv, jedoch an falscher Stelle verortet.
Da es sich hierbei nicht um eine Naturfläche, sondern eine Energieanlage handele und die
betreffende Fläche in zentraler Lage in einer Schnittfläche zwischen Innenstadt und
Naherholungsgebiet liege, könne einer Ansiedlung an dieser Stelle nicht zugestimmt werden.
Die Verwaltung solle jedoch beauftragt werden, Gespräche bezüglich eines Flächentauschs - im
Hinblick auf alternative Gewerbeflächenentwicklungen - mit der Zielsetzung der Ansiedlung einer
entsprechenden Anlage zu führen.
Herr Dr. Kippels begrüßt die allgemeine Auffassung, dass eine gewerbliche Nutzung der Fläche
nicht präferiert wird und ruft in Erinnerung, dass die Fläche ursprünglich - im Rahmen des
städtebaulichen Wettbewerbes - als Ergänzungsfläche für die Innenstadt für den Wohnungsbau
ausgewiesen wurde. Dies sei bereits aus den Planungen zu dem Wohnkonzept „Bedburger
Höfen“ sowie dem Umstand ableitbar, dass seinerzeit am Kreisverkehr an der K 37n eine
zusätzliche vierte Achse gebaut worden sei.
Die getroffenen Bemerkungen zu kritischen Bodenverhältnissen und fehlenden Investoren seien
insgesamt nicht nachvollziehbar und entbehren lt. Mitteilung der Zuckerfabrik einer Grundlage.
Eine vergleichbare Konstellation in den 70er Jahren in Ortsteilen von Jülich, wo zwischenzeitlich
eine Wohnbebauung umgesetzt wurde, habe zu keinerlei Auffälligkeiten geführt.
Die Fragestellung einer wohnungsbautechnischen Nutzung solle daher - insbesondere mit
Rücksicht auf die anstehenden Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan - nochmals einer
abschließenden Überprüfung unterzogen werden.
Herr vom Berg begrüßt das Projekt des Betreibers, ist jedoch ebenfalls der Auffassung, dass
dieser Standort im Innenstadtbereich „zu schade“ für eine entsprechende Nutzung sei.
Für die Nutzung der betreffenden Fläche werde einer Teilbebauung zu Wohnzwecken
grundsätzlich zugestimmt, allerdings sei eine Nutzung des restlichen Areals als Waldfläche
wünschenswert.
Herr Krichel weist darauf hin, dass die Einrichtung einer Fotovoltaikanlage auf der Fläche hinter
dem Monte Mare seinerzeit abgelehnt wurde und ggf. noch Interesse des Betreibers bestehen
könnte.
Herr FDL Köster stellt hierzu klar, dass es sich um den gleichen Betreiber gehandelt habe, das
Vorhaben jedoch die Vorgaben der Bezirksregierung an die Ziele der Raumordnung nicht erfüllen
konnte.
Da die Fläche jenseits der Erft hinter dem Monte Mare derzeit als Ackerfläche dargestellt und für
den Betrieb der Anlage eine privilegierte Darstellung als Sonderbaufläche Fotovoltaik im
Flächennutzungsplan erforderlich wäre, sei eine landesplanerische Zustimmung unwahrscheinlich.
Das Gelände an der Zuckerfabrik - derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellt - könne hingegen
theoretisch mit einem Bebauungsplan als „Sonderbaufläche Fotovoltaik“ aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Herr Nitsche fragt an, ob als alternative Fläche das Areal am ehemaligen NATO-Stützpunkt
bereits geprüft worden sei.
Dies wurde durch Herrn FDL Köster bejaht. Eine Nutzung könne jedoch auch ohne Einleitung
eines formalen Verfahrens ausgeschlossen werden, da die Fläche unter Landschaftsschutz stehe
und eine Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde nicht zu erwarten sei.
Herr Krichel kritisiert, dass eine Erweiterung der Parkplätze an der Raststätte Bedburger Land
möglich sei, eine alternative Fläche für eine Solaranlage jedoch nicht gefunden werden könne.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016
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Herr FDL Köster verweist hier auf die Argumentation des Landesbetriebes bzw. der
Bezirksregierung als Planungsträger, dass hier ein übergeordnetes öffentliches Interesse für eine
Erweiterung der LKW-Stellplätze bestehe.
Die Realisierbarkeit einer Fotovoltaikanlage entlang der Autobahn werde kritisch gesehen, müsse
jedoch noch einer näheren Prüfung unterzogen werden.
Herr Coumanns fasst abschließend zusammen, dass das Vorhaben der Firma Sybac
fraktionsübergreifend an dem vorgesehenen Standort als nicht geeignet erachtet werden und
daher eine solche Entwicklung nicht vorangetrieben werden soll.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur möglichen Nutzung des ehemaligen
Zuckerfabrikgeländes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weitere Gespräche mit der
Bezirksregierung Köln zum Thema „Gewerbeflächenentwicklung“ und „möglicher Flächentausch“
des Gewerbegebietes und der Sonderflächen, unter Berücksichtigung der bereits eingeleiteten 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauentwicklung „Bedburger Höfe“) zu führen.
Beschlussergebnis einstimmig: JA
NEIN
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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