Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 15. Änderung – Ehemaliger Spielplatz „Am Schwarzen Kreuz“ hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
147 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 15. Änderung – Ehemaliger Spielplatz „Am Schwarzen Kreuz“
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 15. Änderung – Ehemaliger Spielplatz „Am Schwarzen Kreuz“
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 147 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 03.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:40 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 15. Änderung – Ehemaliger Spielplatz „Am Schwarzen Kreuz“ hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Herr Drechsler teilt mit, dass die Grünfläche am ehemaligen Spielplatz bislang durch die Anwohnerschaft mit viel Liebe und Aufwand gepflegt wurde und inzwischen ein „kleines Idyll“ entstanden sei, was als Erholungsfläche diene. Der Erhalt dieser Grünfläche wiege nach Ansicht der SPD-Fraktion höher als der beabsichtigte Baulückenschluss, daher werde keine Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes erteilt. Herr Giesen nimmt Bezug auf den Antrag der FWG aus dem Jahr 2015 hinsichtlich der Umwidmung des ehemaligen Kinderspielplatzes zu einer Wohnbebauung. Nach einem Dialog mit den Anwohnern und Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit komme man nunmehr zu dem Ergebnis, dass ein Baulückenschluss zwar begrüßenswert, aber eben nicht um jeden Preis zu erwirken sei, sodass eine Zustimmung vorliegend nicht erteilt werde. Herr vom Berg verweist auf die Bedeutung der Fläche für das Stadtbild, den Freizeitwert und die Nutzung des Platzes als Ort der Begegnung. Der Erhalt des Platzes sei wünschenswert, daher könne zum beabsichtigten Aufstellungsbeschluss keine Zustimmung erteilt werden. Herr Dr. Kippels fragt an, inwieweit eine mögliche Wohnbebauung mit baumschutzrechtlichen Kriterien (hier: Erforderlichkeit von Baumfällungen für eine Nutzbarkeit) vereinbar sei. Ferner werden die Aufgabe des Spielplatzes „Am schwarzen Kreuz“ und der geplante Neubau auf der Oberschlager Straße kritisch gesehen. Hier werde ein idyllischer Spielplatz aufgegeben und an unattraktiver Stelle, mit potentiellen Sicherheitsrisiken (u.a. Einzäunung erforderlich wegen fließendem Verkehr), neuerrichtet. Herr Dr. Kippels regt daher an, im Rahmen des Gesamtüberlegungskonzeptes, ggf. eine Wiederherstellung des alten Spielplatzes mit geeignetem Spielgerät anzustreben. Herr Speuser beantragt die Vertagung der Entscheidung, da noch Beratungsbedarf bestehe. Herr FDL Köster weist darauf hin, dass die nationale Siedlungspolitik grundsätzlich eine Innenentwicklung der Außenentwicklung vorziehe und insofern Nachverdichtungslücken geschlossen werden sollten. Einer möglichen Beseitigung von Baumbewuchs würde - im Rahmen der städtischen Baumschutzsatzung - durch eine entsprechende Ersatzbepflanzung Rechnung getragen. Hinsichtlich des städtischen Spielplatzkonzeptes wird auf die Sitzung des zuständigen Jugendhilfeausschusses verwiesen. Zuletzt weist Herr FDL Köster auf die haushalterischen Folgen hin. Vorliegend könne ein Ertrag von ca. 100.000 € bei Nichtzustimmung nicht realisiert werden. Herr Nitsche teilt mit, dass die SPD Fraktion grundsätzlich ebenfalls das Konzept einer Innenstadtentwicklung und Schließung von Baulücken verfolge, aber nicht um jeden Preis. Die hier maßgebliche Fläche solle daher im „grünen Zustand“ belassen und das private Engagement der Nachbarn erhalten werden. Es wird jedoch angeregt, die Fläche im Eigentum der Stadt Bedburg zu belassen, um sich für die Zukunft ggf. weitere Optionen offen zu halten. Herr Dr. Kippels gibt nochmals zu Bedenken, dass hinsichtlich der erforderlichen Baumfällungsmaßnahmen bereits die Erteilung einer Fällgenehmigung kritisch gesehen werde. Darüber hinaus seien auch die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Fällung einem möglichen Ertrag entgegenzustellen. Es wird angeregt, das Geld für den Spielplatz an der Oberschlager Straße einzusparen und auf diesem Wege eine haushalterische Kompensation herzustellen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst keinen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 15. Änderung – ehemaliger Spielplatz „Am Schwarzen Kreuz“ – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Beschlussergebnis einstimmig: JA Beschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: Ja NEIN Nein 5 1 3 9 Enthaltung 6 6 Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 Seite 2