Daten
Kommune
Bedburg
Größe
147 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 03.11.2016.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:40 Uhr
TOP
Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 15. Änderung – Ehemaliger Spielplatz „Am
Schwarzen Kreuz“
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Herr Drechsler teilt mit, dass die Grünfläche am ehemaligen Spielplatz bislang durch die
Anwohnerschaft mit viel Liebe und Aufwand gepflegt wurde und inzwischen ein „kleines Idyll“
entstanden sei, was als Erholungsfläche diene.
Der Erhalt dieser Grünfläche wiege nach Ansicht der SPD-Fraktion höher als der beabsichtigte
Baulückenschluss, daher werde keine Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes erteilt.
Herr Giesen nimmt Bezug auf den Antrag der FWG aus dem Jahr 2015 hinsichtlich der
Umwidmung des ehemaligen Kinderspielplatzes zu einer Wohnbebauung. Nach einem Dialog mit
den Anwohnern und Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit komme man nunmehr zu dem Ergebnis,
dass ein Baulückenschluss zwar begrüßenswert, aber eben nicht um jeden Preis zu erwirken sei,
sodass eine Zustimmung vorliegend nicht erteilt werde.
Herr vom Berg verweist auf die Bedeutung der Fläche für das Stadtbild, den Freizeitwert und die
Nutzung des Platzes als Ort der Begegnung. Der Erhalt des Platzes sei wünschenswert, daher
könne zum beabsichtigten Aufstellungsbeschluss keine Zustimmung erteilt werden.
Herr Dr. Kippels fragt an, inwieweit eine mögliche Wohnbebauung mit baumschutzrechtlichen
Kriterien (hier: Erforderlichkeit von Baumfällungen für eine Nutzbarkeit) vereinbar sei.
Ferner werden die Aufgabe des Spielplatzes „Am schwarzen Kreuz“ und der geplante Neubau auf
der Oberschlager Straße kritisch gesehen.
Hier werde ein idyllischer Spielplatz aufgegeben und an unattraktiver Stelle, mit potentiellen
Sicherheitsrisiken (u.a. Einzäunung erforderlich wegen fließendem Verkehr), neuerrichtet. Herr Dr.
Kippels regt daher an, im Rahmen des Gesamtüberlegungskonzeptes, ggf. eine
Wiederherstellung des alten Spielplatzes mit geeignetem Spielgerät anzustreben.
Herr Speuser beantragt die Vertagung der Entscheidung, da noch Beratungsbedarf bestehe.
Herr FDL Köster weist darauf hin, dass die nationale Siedlungspolitik grundsätzlich eine
Innenentwicklung der Außenentwicklung vorziehe und insofern Nachverdichtungslücken
geschlossen werden sollten.
Einer möglichen Beseitigung von Baumbewuchs würde - im Rahmen der städtischen
Baumschutzsatzung - durch eine entsprechende Ersatzbepflanzung Rechnung getragen.
Hinsichtlich des städtischen Spielplatzkonzeptes wird auf die Sitzung des zuständigen
Jugendhilfeausschusses verwiesen.
Zuletzt weist Herr FDL Köster auf die haushalterischen Folgen hin. Vorliegend könne ein Ertrag
von ca. 100.000 € bei Nichtzustimmung nicht realisiert werden.
Herr Nitsche teilt mit, dass die SPD Fraktion grundsätzlich ebenfalls das Konzept einer
Innenstadtentwicklung und Schließung von Baulücken verfolge, aber nicht um jeden Preis.
Die hier maßgebliche Fläche solle daher im „grünen Zustand“ belassen und das private
Engagement der Nachbarn erhalten werden.
Es wird jedoch angeregt, die Fläche im Eigentum der Stadt Bedburg zu belassen, um sich für die
Zukunft ggf. weitere Optionen offen zu halten.
Herr Dr. Kippels gibt nochmals zu Bedenken, dass hinsichtlich der erforderlichen
Baumfällungsmaßnahmen bereits die Erteilung einer Fällgenehmigung kritisch gesehen werde.
Darüber hinaus seien auch die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Fällung einem
möglichen Ertrag entgegenzustellen.
Es wird angeregt, das Geld für den Spielplatz an der Oberschlager Straße einzusparen und auf
diesem Wege eine haushalterische Kompensation herzustellen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst keinen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
15 / Bedburg, 15. Änderung – ehemaliger Spielplatz „Am Schwarzen Kreuz“ – gemäß § 2 Abs. 1
i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Beschlussergebnis einstimmig: JA
Beschluss:
CDU
SPD
Grüne
FWG
Abstimmungsergebnis:
Ja
NEIN
Nein
5
1
3
9
Enthaltung
6
6
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016
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