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Beschlusstext (Nachhaltiger Breitbandausbau: a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Nachhaltiger Breitbandausbau:
a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg
b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren) Beschlusstext (Nachhaltiger Breitbandausbau:
a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg
b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 03.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:40 Uhr TOP Betreff 12 Nachhaltiger Breitbandausbau: a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren Herr Nitsche begrüßt die Erarbeitung eines flächendeckenden Breitbandkonzeptes sofern entsprechende Fördermittel hierfür verfügbar sein sollten. Dies gelte gleichwohl auch auf Kreisebene. Herr Speuser stimmt der Vorlage mit der Anregung zu, auch die Hausanschlüsse (z.B. im Baugebiet Sonnenfeld) direkt mit Glasfaser zu verlegen. Hierzu solle die Verwaltung Möglichkeiten prüfen, inwieweit Neubauten zukünftig direkt mit einem entsprechenden Hausanschluss versehen werden können. Beschluss: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, – vorbehaltlich einer Fördermittelzusage – einen externen Berater mit dem Ziel zu beauftragen, Informationen über die vorhandene Infrastruktur sowie die konkrete Lage zur Breitbandversorgung im Stadtgebiet Bedburg zu ermitteln. Als Ergebnis soll eine GIS-Datenbank in Verbindung mit einem Übersichtsplan erstellt werden, welche die exakte Breitbandversorgungslage im Stadtgebiet darstellt. Weiterhin soll von diesem Berater ein Konzept erstellt werden, wie die verbleibenden niedrigversorgten Anschlussteilnehmer (= weniger als 30 Mbit/s.) zeitnah besser versorgt werden sollen. Die technischen Lösungen, die Kosten sowie die Fördermöglichkeiten des Breitbandausbaus sollen ebenfalls dargestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese externe Dienstleistung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 einen Förderantrag für „Beraterleistungen“ über die Bezirksregierung Köln zu stellen. Zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen, von dort aus beim Land NRW einen Antrag auf entsprechende Fördermittel zur (zunächst) befristeten Einstellung eines Breitbandbeauftragten zu stellen. Prüfauftrag für diese Fördermaßnahme soll die Realisierbarkeit eines kreisweiten NGA-Breitbandausbaus sein. Dieses konkrete Prüfungsergebnis soll spätestens nach Abschluss des Förderzeitraums von drei Jahren als Serviceleistung für die Kommunen vorliegen, damit diese anschließend selbst entscheiden können, inwieweit sie sich kreisweit an einer Breitbandentwicklung beteiligen oder selbst regional einen entsprechend nachhaltigen Breitbandausbau betreiben. Beschlussergebnis zu a) einstimmig: JA Beschlussergebnis zu b) einstimmig: JA NEIN NEIN Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 Seite 2