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Beschlusstext (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
88 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
06.02.17, 18:04
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlusstext (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf) Beschlusstext (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 03.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 15 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf 21:40 Uhr Herr Verse - als Ortsbürgermeister - bezieht wie folgt Stellung zu den Bürgeranträgen: Zu 1. Im Bereich des Kinderspielplatzes müsse aufgrund der dortigen Gefahrenlage in Erwägung gezogen werden, zumindest über einen begrenzten Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h vorzunehmen. Zu 2. Im Bereich der St.-Matthias-Straße werde keine gesteigerte Gefahrenlage gesehen, da bereits aufgrund der geringen Breite der Straße hohe Geschwindigkeiten ausgeschlossen seien. Herr Speuser sehe zu Punkt 1 des Antrages bereits aufgrund der ablehnenden Haltung des Landesbetriebes keine Möglichkeit einer entsprechenden Umsetzung. Für den Antrag zu Punkt 2. werde Tempo 30 als ausreichend erachtet. Herr Hess teilt ergänzend mit, dass auch eine zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf einem Streckenabschnitt möglich sei, vorliegend z.B. von 7 – 19 Uhr. Herr Nitsche erklärt, dass die SPD-Fraktion zu dem Ergebnis gekommen sei, beide Anträge abzulehnen. Allerdings sei ein punktuelles oder auch zeitlich begrenzte Tempo 30 Zone für den o.g. Streckenabschnitt denkbar. Herr FDL Köster schließt eine punktuelle oder zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsreduzierung insbesondere im Hinblick auf die eindeutige Formulierung des Landesbetriebes - aus. Herr Verse bittet aufgrund der besonderen Gefahrenlage darum, weitere Gespräche mit dem Landesbetrieb zu führen. Herr Uerlings regt einen Zebrastreifen oder eine Druckampel an. Ein Zebrastreifen sei lt. Herrn Verse jedoch bereits vorhanden. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss; 1. die Verwaltung zu beauftragen, beim Landesbetrieb Straßenbau NRW anzufragen, ob einer punktuellen, streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h aufgrund der besonderen Gefahrenlage - insbesondere im Bereich des Spielplatzes - zugestimmt werden kann. 2. a) den Bürgerantrag hinsichtlich der weiteren Geschwindigkeitsreduzierung auf der St.-MatthiasStraße abzulehnen. Beschlussergebnis zu 1. Mehrheitsbeschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: Ja 5 1 3 9 Nein 6 Enthaltung 6 Beschlussergebnis zu 2a) einstimmig: JA NEIN Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 Seite 2