Daten
Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
11.11.11, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
191/2011
22.11.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Heimersheim
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
X
überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
75.600
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
a)
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 3 - beschließt der Rat, bei den Produktsachkonten 160 611 000 / 5341 000 und 5342 000 überplanmäßige Aufwendungen von 57.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil
Einkommensteuer.
b)
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 3 - beschließt der Rat, bei Produktsachkonto 160 611 000 / 5372 100 eine überplanmäßige Aufwendung von 18.600,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil
Einkommensteuer.
Sachdarstellung:
a)
Lt. Berechnung der Gewerbesteuerumlage und Fonds Deutsche Einheit beläuft sich der
Aufwand für 2011 auf 1.096.743,00 €. Hierin enthalten ist die Schlussabrechnung 2010
i.H.v. 156.963,00 €, die dem Rechnungsjahr 2011 zugerechnet wird. Bei einem Haushaltsansatz von 868.000,00 € ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 229.000,00 €, der durch
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer mit 172.000,-- € gedeckt ist. Hieraus ergibt sich ein
überplanmäßiger Mehraufwand für die zu zahlenden Umlagen i.H.v. rd. 57.000,00 €.
b)
Nachdem der Kreistag den Hebesatz der Kreisumlage auf 62,56 % festgesetzt hat und
der Regierungspräsident diese Festsetzung genehmigt hat, entsteht hier gegenüber dem
Haushaltsansatz von 6.446.000 € noch ein Mehrbedarf von rd. 18.600,-- €.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2011
TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
-
Vorlagen-Nr. 191/2011
Seite 2
Vorlagen-Nr. 191/2011
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
191/2011
17.11.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Heimersheim
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
X
überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
75.600
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
c)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei den Produktsachkonten 160 611
000 / 5341 000 und 5342 000 überplanmäßige Aufwendungen von 57.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil
Einkommensteuer.
d)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei Produktsachkonto 160 611 000 /
5372 100 eine überplanmäßige Aufwendung von 18.600,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil
Einkommensteuer.
Sachdarstellung:
c)
Lt. Berechnung der Gewerbesteuerumlage und Fonds Deutsche Einheit beläuft sich der
Aufwand für 2011 auf 1.096.743,00 €. Hierin enthalten ist die Schlussabrechnung 2010
i.H.v. 156.963,00 €, die dem Rechnungsjahr 2011 zugerechnet wird. Bei einem Haushaltsansatz von 868.000,00 € ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 229.000,00 €, der durch
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer mit 172.000,-- € gedeckt ist. Hieraus ergibt sich ein
überplanmäßiger Mehraufwand für die zu zahlenden Umlagen i.H.v. rd. 57.000,00 €.
d)
Nachdem der Kreistag den Hebesatz der Kreisumlage auf 62,56 % festgesetzt hat und
der Regierungspräsident diese Festsetzung genehmigt hat, entsteht hier gegenüber dem
Haushaltsansatz von 6.446.000 € noch ein Mehrbedarf von rd. 18.600,-- €.