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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
11.11.11, 18:24
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 191/2011 22.11.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Heimersheim Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK X überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 75.600 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 3 - beschließt der Rat, bei den Produktsachkonten 160 611 000 / 5341 000 und 5342 000 überplanmäßige Aufwendungen von 57.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil Einkommensteuer. b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 3 - beschließt der Rat, bei Produktsachkonto 160 611 000 / 5372 100 eine überplanmäßige Aufwendung von 18.600,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil Einkommensteuer. Sachdarstellung: a) Lt. Berechnung der Gewerbesteuerumlage und Fonds Deutsche Einheit beläuft sich der Aufwand für 2011 auf 1.096.743,00 €. Hierin enthalten ist die Schlussabrechnung 2010 i.H.v. 156.963,00 €, die dem Rechnungsjahr 2011 zugerechnet wird. Bei einem Haushaltsansatz von 868.000,00 € ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 229.000,00 €, der durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer mit 172.000,-- € gedeckt ist. Hieraus ergibt sich ein überplanmäßiger Mehraufwand für die zu zahlenden Umlagen i.H.v. rd. 57.000,00 €. b) Nachdem der Kreistag den Hebesatz der Kreisumlage auf 62,56 % festgesetzt hat und der Regierungspräsident diese Festsetzung genehmigt hat, entsteht hier gegenüber dem Haushaltsansatz von 6.446.000 € noch ein Mehrbedarf von rd. 18.600,-- €. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2011 TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. - Vorlagen-Nr. 191/2011 Seite 2 Vorlagen-Nr. 191/2011 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 191/2011 17.11.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Heimersheim Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK X überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 75.600 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen Beschlussvorschlag: c) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei den Produktsachkonten 160 611 000 / 5341 000 und 5342 000 überplanmäßige Aufwendungen von 57.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil Einkommensteuer. d) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei Produktsachkonto 160 611 000 / 5372 100 eine überplanmäßige Aufwendung von 18.600,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 / 4021 000 – Gemeindeanteil Einkommensteuer. Sachdarstellung: c) Lt. Berechnung der Gewerbesteuerumlage und Fonds Deutsche Einheit beläuft sich der Aufwand für 2011 auf 1.096.743,00 €. Hierin enthalten ist die Schlussabrechnung 2010 i.H.v. 156.963,00 €, die dem Rechnungsjahr 2011 zugerechnet wird. Bei einem Haushaltsansatz von 868.000,00 € ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 229.000,00 €, der durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer mit 172.000,-- € gedeckt ist. Hieraus ergibt sich ein überplanmäßiger Mehraufwand für die zu zahlenden Umlagen i.H.v. rd. 57.000,00 €. d) Nachdem der Kreistag den Hebesatz der Kreisumlage auf 62,56 % festgesetzt hat und der Regierungspräsident diese Festsetzung genehmigt hat, entsteht hier gegenüber dem Haushaltsansatz von 6.446.000 € noch ein Mehrbedarf von rd. 18.600,-- €.