Daten
Kommune
Bedburg
Größe
82 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
14.01.16, 18:01
Aktualisiert
14.01.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 5. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses
am Donnerstag, den 29.10.2015.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:40 Uhr
TOP
Betreff
7
Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015
Frau Brings erklärt, dass die Schüler, welche eine Sprachförderung benötigen, aus allen
schulischen Bereichen stammen. Da eine zentrale Lösung schwer darstellbar ist, wäre die
Gewinnung eines Trägers zum gezielten Einsatz sinnvoll. So kann sowohl eine Zusammenarbeit
mit den Schulen sowie die Arbeit in den Quartieren gewährleistet werden. Schulen und Ehrenamt
könnten somit besser koordiniert werden.
Herr Olpen begrüßt die Idee einen Träger hinzuzuziehen; auch um weitere Fördermittel zu
erhalten. Ferner fragt er nach dem Ausreichen der 2015 eingestellten Haushaltsmittel mit Blick auf
steigende Zahlen der Zuweisung. Auch das Schaffen eines alltäglichen Ablaufes für Kinder aus
der Erstaufnahmeeinrichtung ist wichtig für die Kinder und darf nicht aus dem Blick verloren
werden.
Herr Schmitz betont die Lernwilligkeit der Flüchtlinge.
Frau Ehlen erklärt, dass in der eingerichteten Klasse der Hauptschule nur Schüler aus
Regelunterkünften beschult werden. Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung werden aufgrund
gesetzlicher Grundlage nicht beschult. Derzeit werden an der Hauptschule 33 Kinder in der neu
eingerichteten Klasse beschult, wovon 21 Anfänger sind. Einige SchülerInnen sind teilweise auch
schon in den Regelklassen. Es findet auch eine Beratung zur schulischen Laufbahn statt und es
wurde eine volle Stelle für die Klasse ausgeschrieben. Sie soll zeitnah besetzt werden. Für den
Grundbedarf darf eine weitere Stelle ausgeschrieben werden.
Herr Olpen schlägt vor einen Klassenraum einzurichten, um für alle Kinder eine Beschulung zu
erreichen und eine Alltagssituation zu schaffen.
Herr Brunken betont, dass zum einen die Schulen mitgeteilt haben, dass insgesamt 10.000 Euro
für die Sprachförderung von zugewiesenen Flüchtlingen nicht ausreichend sind. Ebenso ist ein
Verteilerschlüssel und der Einsatz an Schulen und in den Quartieren abzustimmen. Ferner könnte
man den zukünftigen Bedarf und die Entwicklung der Sprachförderung sowie der Zusammenarbeit
mit einem Träger abwarten, um hieran weitere Mittel anzuschließen. Es wird vorgeschlagen,
10.000 Euro sowie evtl. weitere Fördermittel für den Träger einzusetzen und weitere Gelder zur
Sachausstattung der Schulen bereitzustellen. Ein Verteilerschlüssel muss hierzu benannt werden.
Frau Ehlen erwähnt die bereits besprochene Lösung eines Sockelbetrages sowie die weitere „ProKopf-Aufteilung“ als sinnvolle Lösung. Dies soll nicht nur Flüchtlinge sondern auch Nullsprachler /
Seiteneinsteiger umfassen, da diese gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden.
Frau Herrwegen gibt zu bedenken, dass bei nur einer einzustellenden Person zur
Sprachförderung Zeit für den Transferaufwand von Schule zu Schule aufgrund der Vielzahl an
Gruppen verloren geht.
Herr Steffens ergänzt, dass das eingestellte Geld als kurzfristige Handlungsmöglichkeit eingestellt
wurde, um dies nach den Erfahrungswerten mit dem tatsächlichen Bedarf abzugleichen.
Frau Brings weist darauf hin, dass das Geld nach Beschluss für Flüchtlinge eingesetzt werden
sollte. Der nun zu fassende Beschluss geht über die Schulen hinaus und soll Integration und
Sprachförderung unterstützen. Die beauftragte Person soll auch koordinieren und benötigt
ehrenamtliche Unterstützung. Wenn an einem Tag jedoch einige Stunden zur Verfügung stehen
und auch Quartiere mitberücksichtigt werden, trägt dies zu einem positiven Ergebnis bei.
Herr Olpen betont, dass zwischen verschiedenen Aspekten unterschieden werden muss. Es gehe
daher erstmal nur um die Einstellung der benötigten Gelder. Die benötigten Kosten können
zunächst nur schwer überblickt werden; ob 10.000 Euro ausreichen könne bezweifelt werden.
Frau Paeßens ergänzt, dass mit den Geldern alle Kinder mit Sprachförderbedarf erreicht werden
sollen. Wenn man das Geld nun nur nach Schulen aufteilen würde, erreicht man nicht die Kinder
aus der Erstaufnahmeeinrichtung. Die Beauftragung eines Trägers würde daher eine
Sprachförderung für möglichst viele Personen unabhängig von Schule und Unterbringung
erreichen.
Herr Olpen schlägt vor, dass eine Empfehlung ausgesprochen wird, 15.000 € für die
Sprachförderung mittels eines Trägers einzustellen. Die Verwaltung soll hierzu eine Konzeption
erarbeiten.
Herr Brunken ergänzt, dass den Schulen auch Gelder für Sachkosten im Unterricht zur Verfügung
gestellt werden, welche durch die Schulen benannt werden sollen.
Beschluss:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen 15.000 Euro für die Sprachförderung durch
einen Träger sowie für notwendige Sachkosten in den Schulen bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 29.10.2015
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