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Beschlusstext (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
82 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
14.01.16, 18:01
Aktualisiert
14.01.16, 18:01
Beschlusstext (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015) Beschlusstext (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Donnerstag, den 29.10.2015. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr TOP Betreff 7 Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015 Frau Brings erklärt, dass die Schüler, welche eine Sprachförderung benötigen, aus allen schulischen Bereichen stammen. Da eine zentrale Lösung schwer darstellbar ist, wäre die Gewinnung eines Trägers zum gezielten Einsatz sinnvoll. So kann sowohl eine Zusammenarbeit mit den Schulen sowie die Arbeit in den Quartieren gewährleistet werden. Schulen und Ehrenamt könnten somit besser koordiniert werden. Herr Olpen begrüßt die Idee einen Träger hinzuzuziehen; auch um weitere Fördermittel zu erhalten. Ferner fragt er nach dem Ausreichen der 2015 eingestellten Haushaltsmittel mit Blick auf steigende Zahlen der Zuweisung. Auch das Schaffen eines alltäglichen Ablaufes für Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung ist wichtig für die Kinder und darf nicht aus dem Blick verloren werden. Herr Schmitz betont die Lernwilligkeit der Flüchtlinge. Frau Ehlen erklärt, dass in der eingerichteten Klasse der Hauptschule nur Schüler aus Regelunterkünften beschult werden. Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung werden aufgrund gesetzlicher Grundlage nicht beschult. Derzeit werden an der Hauptschule 33 Kinder in der neu eingerichteten Klasse beschult, wovon 21 Anfänger sind. Einige SchülerInnen sind teilweise auch schon in den Regelklassen. Es findet auch eine Beratung zur schulischen Laufbahn statt und es wurde eine volle Stelle für die Klasse ausgeschrieben. Sie soll zeitnah besetzt werden. Für den Grundbedarf darf eine weitere Stelle ausgeschrieben werden. Herr Olpen schlägt vor einen Klassenraum einzurichten, um für alle Kinder eine Beschulung zu erreichen und eine Alltagssituation zu schaffen. Herr Brunken betont, dass zum einen die Schulen mitgeteilt haben, dass insgesamt 10.000 Euro für die Sprachförderung von zugewiesenen Flüchtlingen nicht ausreichend sind. Ebenso ist ein Verteilerschlüssel und der Einsatz an Schulen und in den Quartieren abzustimmen. Ferner könnte man den zukünftigen Bedarf und die Entwicklung der Sprachförderung sowie der Zusammenarbeit mit einem Träger abwarten, um hieran weitere Mittel anzuschließen. Es wird vorgeschlagen, 10.000 Euro sowie evtl. weitere Fördermittel für den Träger einzusetzen und weitere Gelder zur Sachausstattung der Schulen bereitzustellen. Ein Verteilerschlüssel muss hierzu benannt werden. Frau Ehlen erwähnt die bereits besprochene Lösung eines Sockelbetrages sowie die weitere „ProKopf-Aufteilung“ als sinnvolle Lösung. Dies soll nicht nur Flüchtlinge sondern auch Nullsprachler / Seiteneinsteiger umfassen, da diese gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Frau Herrwegen gibt zu bedenken, dass bei nur einer einzustellenden Person zur Sprachförderung Zeit für den Transferaufwand von Schule zu Schule aufgrund der Vielzahl an Gruppen verloren geht. Herr Steffens ergänzt, dass das eingestellte Geld als kurzfristige Handlungsmöglichkeit eingestellt wurde, um dies nach den Erfahrungswerten mit dem tatsächlichen Bedarf abzugleichen. Frau Brings weist darauf hin, dass das Geld nach Beschluss für Flüchtlinge eingesetzt werden sollte. Der nun zu fassende Beschluss geht über die Schulen hinaus und soll Integration und Sprachförderung unterstützen. Die beauftragte Person soll auch koordinieren und benötigt ehrenamtliche Unterstützung. Wenn an einem Tag jedoch einige Stunden zur Verfügung stehen und auch Quartiere mitberücksichtigt werden, trägt dies zu einem positiven Ergebnis bei. Herr Olpen betont, dass zwischen verschiedenen Aspekten unterschieden werden muss. Es gehe daher erstmal nur um die Einstellung der benötigten Gelder. Die benötigten Kosten können zunächst nur schwer überblickt werden; ob 10.000 Euro ausreichen könne bezweifelt werden. Frau Paeßens ergänzt, dass mit den Geldern alle Kinder mit Sprachförderbedarf erreicht werden sollen. Wenn man das Geld nun nur nach Schulen aufteilen würde, erreicht man nicht die Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung. Die Beauftragung eines Trägers würde daher eine Sprachförderung für möglichst viele Personen unabhängig von Schule und Unterbringung erreichen. Herr Olpen schlägt vor, dass eine Empfehlung ausgesprochen wird, 15.000 € für die Sprachförderung mittels eines Trägers einzustellen. Die Verwaltung soll hierzu eine Konzeption erarbeiten. Herr Brunken ergänzt, dass den Schulen auch Gelder für Sachkosten im Unterricht zur Verfügung gestellt werden, welche durch die Schulen benannt werden sollen. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen 15.000 Euro für die Sprachförderung durch einen Träger sowie für notwendige Sachkosten in den Schulen bereit zu stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 29.10.2015 Seite 2