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Beschlusstext (Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bedburg hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017, Eingabe des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
22.12.17, 14:26
Aktualisiert
22.12.17, 14:26
Beschlusstext (Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bedburg 
hier:	Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017,
Eingabe des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2017) Beschlusstext (Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bedburg 
hier:	Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017,
Eingabe des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2017)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 28.11.2017. Sitzungsbeginn: 18:07 Uhr Sitzungsende: 20:05 Uhr TOP Betreff 8 Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bedburg hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017, Eingabe des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2017 Ausschussmitglied Schnäpp stellt die diffizile Lage des Bahnhofs und des Umfeldes dar. Er regt hierzu eine Ordnungspartnerschaft mit der Bahnpolizei an. Ähnliches hat man im Stadtentwicklungsausschuss hinsichtlich der Schulwegsicherung zur Anton-Heinen-Schule beschlossen. Hinsichtlich der Information, dass der Ordnungsbehördliche Außendienst nur bei Sonderveranstaltungen am Wochenende im Dienst sind, stellt sich die Frage, wie der Außendienst mit dem vorhandenen Personal aufgestellt werden muss, um möglichst umfassend auch das Wochenende abzudecken und damit auch die Probleme mehr in den Griff zu bekommen. Ausschussmitglied Steffens schlägt vor, am Wochenende die Bereitschaft einer Mannschaft einzurichten, die durch die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sind. Nach der Vorstellung der drei anwesenden MitarbeiterInnen (Frau Eul, Herren Karolus und Matuszynski) des Ordnungsbehördlichen Außendienstes erörtert Fachdienstleiterin Claßen, dass durch die zusätzlichen Abdeckung des Wochenendes zwei Tage in der Woche nicht abgedeckt sind. Fällt ein Mitglied des Ordnungsbehördlichen Außendienstes aus, können aus Sicherheitsgründen nicht alle Aufgaben erledigt werden. Die Erfüllung der verschiedenen Forderungen ist mit der Anzahl des derzeit vorhandenen Personals nicht möglich. Des Weiteren erläutert Fachdienstleiterin Claßen, dass die Polizei – sofern die Kollegen des Ordnungsbehördlichen Außendienstes im Dienst sind – diese entsprechend der Kontaktaufnahmen der Bürger in Anspruch nimmt und erst dann dazu kommt, wenn die Außendienstmitarbeiter diese anfordern. Die Polizei fordert derzeit vermehrt, dass die Kommune für die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist. Ausschussmitglied Verse bittet um eine Aufstellung, wie der Ordnungsbereich aufgestellt werden muss, um den Anforderungen gerecht zu werden. Auf Anfrage des Ausschussmitglieds Schnäpp hinsichtlich des Tragens von Kameras erläutert Fachdienstleiterin Claßen, dass dies auch aus Datenschutzgründen bei der Polizei zurückgefahren wird. Ausschussmitglied Schnäpp fordert weiterhin die Erstellung eines Konzeptes hinsichtlich Ordnungspartnerschaften mit der DB-Polizei und der Kreispolizeibehörde. Fachdienstleiterin Claßen stellt klar, dass es bereits mehrfach Gespräche mit der Polizei gegeben hat. Die Kollegen des Bezirksdienstes Bedburg sind mit der originären Gefahrenabwehr beschäftigt und können sich aufgrund fehlenden Personals aus zeitlichen Gründen keinen gemeinsamen Aktionen widmen. Die Ordnungspartnerschaft mit der Kreispolizeibehörde ist auf Großveranstaltungen begrenzt. Ausschussmitglied Lambertz zeigt sich positiv erfreut darüber, dass man sich über die parteilichen Grenzen hinweg einig ist, dass der Ordnungsbehördliche Außendienst erweitert werden soll. Fachdienstleiterin Claßen erläutert auf Anfrage des Ausschussmitglieds Spix, dass aufgrund der Großveranstaltungen sicherlich Überstunden anfallen, die abgefeiert werden müssen. Hier fallen auch Überstunden des Innendienstes an, da diese die Großveranstaltungen mit begleiten. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass dann aber der Außendienst und auch der Innendienst nicht bzw. nicht in Gänze erreichbar ist. Auf Nachfrage des Ausschussmitglieds Steffens stellt Fachdienstleiterin Claßen dar, dass es rechtlich nicht möglich ist, die Streifen des Ordnungsbehördlichen Außendienstes mit Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma aufzustocken. Bei Großveranstaltungen ist es lediglich möglich, dass Sicherheitsfirmen das Veranstaltungsgelände abdecken. Ausschussmitglied Schnäpp sieht es als unproblematisch an, wenn der Ordnungsbehördliche Außendienst zur Fortbildungszwecken in der Woche nicht belegt ist. Er stellt die Frage, wie die Landespolitik beeinflusst werden kann, dass hier nicht die Verantwortung komplett den Kommunen auferlegt wird. Fachdienstleiterin Claßen erläutert, dass es in anderen Bundesländern bereits derart geregelt ist, dass die Kommunen für die Sicherstellung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Gänze zuständig sind. Dies hat bei den Ordnungsämtern zu einem erheblichen Personalmehrbedarf geführt. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 28.11.2017 Seite 2