Daten
Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
22.12.17, 14:26
Aktualisiert
22.12.17, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 9. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 28.11.2017.
Sitzungsbeginn:
18:07 Uhr
Sitzungsende:
20:05 Uhr
TOP
Betreff
5
Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier:
Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017
Ausschussmitglied Verse empfindet den Antrag gut aufgearbeitet, so dass seitens der FWGFraktion keine Ergänzungen gewünscht werden.
Ausschussmitglied Lambertz schlägt vor, in § 1 Abs. 2 auch die öffentlichen Bücherschränke mit
aufzunehmen. Hinsichtlich des Verwarnungsgeldkatalogs wird Seitens der SPD-Fraktion die
Anhebung des Verwarngeldes bei den Tatbeständen der Verunreinigungen beantragt.
Ausschussmitglied Schnäpp bedankt sich ebenfalls für die Aufarbeitung, stellt jedoch die Frage,
wie die Tatbestände bislang durchgesetzt werden und wie dies in Zukunft geschehen soll. Hierzu
wäre eine differenzierte Ausführung hinsichtlich der einzelnen Fallzahlen – was wird wie geahndet
– wünschenswert.
Gleichfalls erscheint die Höhe der Verwarngelder bei den einzelnen Tatbeständen bzw. die
Verhältnismäßigkeit fraglich.
Hinsichtlich der in Frage gestellten Verhältnismäßigkeit der Verwarngelder stellt die
Fachdienstleiterin Claßen dar, dass das Entsorgen von Papier, Konserven etc. ein Umweltdelikt
darstellt und daher höher geahndet wird als z.B. die ungehörige Handlung des Urinierens in der
Öffentlichkeit.
Die Ahnung der Verstöße erfolgt überwiegend durch den ordnungsbehördlichen Außendienst.
Eine genaue Darlegung der Fallzahlen ist derzeit nicht möglich, wird jedoch in den nächsten
Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses dargestellt.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes vom Berg erläutert die Fachdienstleiterin Claßen, dass
bei mehrmaligen Verstößen Vorsatz unterstellt werden muss und daher auch das Verwarngeld
höher ausfallen kann.
Grundsätzlich sei ein Bußgeldkatalog bis 1.000 € möglich, wobei auch hier die Verhältnismäßigkeit
zu wahren. Aus diesem Grund wurden seitens der Verwaltung auch keine außerordentlich hohen
Steigerungen vorgeschlagen. Eine erneute Thematisierung sowie eine weitere Erhöhung der
Beträge sind jederzeit möglich.
Auch wenn die Veröffentlichung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und des entsprechenden
Verwarngeldkataloges in der Öffentlichkeit sicherlich kritisch gesehen wird – Stichwort Abzocke –
spricht sich die Mehrheit der Mitglieder für die Veröffentlichung aus.
Beschluss:
Der Familien-, Kultur- Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg dem Antrag der
FWG-Fraktion zu entsprechen und die Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg
entsprechend der Anlage 3 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 28.11.2017
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