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Beschlusstext (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
22.12.17, 14:26
Aktualisiert
22.12.17, 14:26
Beschlusstext (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier: 	Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017) Beschlusstext (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier: 	Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 28.11.2017. Sitzungsbeginn: 18:07 Uhr Sitzungsende: 20:05 Uhr TOP Betreff 5 Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017 Ausschussmitglied Verse empfindet den Antrag gut aufgearbeitet, so dass seitens der FWGFraktion keine Ergänzungen gewünscht werden. Ausschussmitglied Lambertz schlägt vor, in § 1 Abs. 2 auch die öffentlichen Bücherschränke mit aufzunehmen. Hinsichtlich des Verwarnungsgeldkatalogs wird Seitens der SPD-Fraktion die Anhebung des Verwarngeldes bei den Tatbeständen der Verunreinigungen beantragt. Ausschussmitglied Schnäpp bedankt sich ebenfalls für die Aufarbeitung, stellt jedoch die Frage, wie die Tatbestände bislang durchgesetzt werden und wie dies in Zukunft geschehen soll. Hierzu wäre eine differenzierte Ausführung hinsichtlich der einzelnen Fallzahlen – was wird wie geahndet – wünschenswert. Gleichfalls erscheint die Höhe der Verwarngelder bei den einzelnen Tatbeständen bzw. die Verhältnismäßigkeit fraglich. Hinsichtlich der in Frage gestellten Verhältnismäßigkeit der Verwarngelder stellt die Fachdienstleiterin Claßen dar, dass das Entsorgen von Papier, Konserven etc. ein Umweltdelikt darstellt und daher höher geahndet wird als z.B. die ungehörige Handlung des Urinierens in der Öffentlichkeit. Die Ahnung der Verstöße erfolgt überwiegend durch den ordnungsbehördlichen Außendienst. Eine genaue Darlegung der Fallzahlen ist derzeit nicht möglich, wird jedoch in den nächsten Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses dargestellt. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes vom Berg erläutert die Fachdienstleiterin Claßen, dass bei mehrmaligen Verstößen Vorsatz unterstellt werden muss und daher auch das Verwarngeld höher ausfallen kann. Grundsätzlich sei ein Bußgeldkatalog bis 1.000 € möglich, wobei auch hier die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Aus diesem Grund wurden seitens der Verwaltung auch keine außerordentlich hohen Steigerungen vorgeschlagen. Eine erneute Thematisierung sowie eine weitere Erhöhung der Beträge sind jederzeit möglich. Auch wenn die Veröffentlichung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und des entsprechenden Verwarngeldkataloges in der Öffentlichkeit sicherlich kritisch gesehen wird – Stichwort Abzocke – spricht sich die Mehrheit der Mitglieder für die Veröffentlichung aus. Beschluss: Der Familien-, Kultur- Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg dem Antrag der FWG-Fraktion zu entsprechen und die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg entsprechend der Anlage 3 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 28.11.2017 Seite 2