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Beschlusstext (Regulierung der Prostitution hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 03.07.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
22.12.17, 14:26
Aktualisiert
22.12.17, 14:26
Beschlusstext (Regulierung der Prostitution
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 03.07.2017) Beschlusstext (Regulierung der Prostitution
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 03.07.2017)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 28.11.2017. Sitzungsbeginn: 18:07 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 7 Regulierung der Prostitution hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 03.07.2017 20:05 Uhr Ausschussmitglied Verse dankt der Verwaltung für die Ausführungen und legt dar, dass sich die FWG-Fraktion für die Variante b) ausspricht. Ausschussmitglied Schnäpp fragt, wie die Umsetzung des seit dem 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen erfolgt. Ebenfalls nimmt er Bezug auf die Situation 2013 in der bereits einmal die Einführung einer Steuer auf Vergnügungen von sexuellen Handlungen thematisiert wurde. Nach damaligen Erkenntnissen ist die Einführung nicht ohne weiteres möglich Fachdienstleiterin Claßen teilt mit, dass die Anmeldung aufgrund des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen grundsätzlich beim Rhein-Erft-Kreis erfolgt. Gleiches gilt für die Ahndung der Verstöße. Wie bereits in der Vorlage dargestellt, besteht seitens der Ordnungsbehörde lediglich die Kontrollmöglichkeit. Eine weitergehende Handhabe bei Verstößen besteht nicht und obliegt dem Rhein-Erft-Kreis. Hinsichtlich der Einführung einer Steuer auf Vergnügungen von sexuellen Handlungen weißt Fachdienstleiterin Claßen darauf hin, dass neben einer wenig erträglichen Situation auch die Prostitution legalisiert wird und die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten eingeschränkt werden. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Verse erläutert Verwaltungsmitglied Ritz, dass man mit der Stadt Frechen in Kontakt steht, die bereits eine entsprechende Steuer auf Vergnügungen von sexuellen Handlungen erhoben haben. Eine Eindämmung der Prostitution ist aufgrund der Erhebung der Steuer nicht erfolgt, jedoch hat sich diese auch nicht ausgedehnt. Derzeit wird seitens des Ordnungsamtes auch jede Möglichkeit genutzt, die Stadt Bedburg für die Personen zur Durchführung ihres Gewerbes möglichst unattraktiv zu machen. Ausschussmitglied Lambertz regt an, die Erfahrungswerte des Rhein-Erft-Kreis hinsichtlich des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen auszuwerten und in einer der nächsten Sitzungen nochmals zu thematisieren. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg Variante a) …aufgrund der derzeitigen Rechtslage keine weiteren Maßnahmen gegen den Straßenstrich zu unternehmen. oder Variante b) …die Verwaltung mit der Konzeption einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich Variante a) bei 2 Gegenstimmen (FWG) Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 28.11.2017 Seite 2