Daten
Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
22.12.17, 14:26
Aktualisiert
22.12.17, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 9. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 28.11.2017.
Sitzungsbeginn:
18:07 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
7
Regulierung der Prostitution
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 03.07.2017
20:05 Uhr
Ausschussmitglied Verse dankt der Verwaltung für die Ausführungen und legt dar, dass sich die
FWG-Fraktion für die Variante b) ausspricht.
Ausschussmitglied Schnäpp fragt, wie die Umsetzung des seit dem 01.07.2017 in Kraft getretenen
Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution
tätigen Personen erfolgt. Ebenfalls nimmt er Bezug auf die Situation 2013 in der bereits einmal die
Einführung einer Steuer auf Vergnügungen von sexuellen Handlungen thematisiert wurde. Nach
damaligen Erkenntnissen ist die Einführung nicht ohne weiteres möglich
Fachdienstleiterin Claßen teilt mit, dass die Anmeldung aufgrund des Gesetzes zur Regulierung
des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
grundsätzlich beim Rhein-Erft-Kreis erfolgt. Gleiches gilt für die Ahndung der Verstöße. Wie
bereits in der Vorlage dargestellt, besteht seitens der Ordnungsbehörde lediglich die
Kontrollmöglichkeit. Eine weitergehende Handhabe bei Verstößen besteht nicht und obliegt dem
Rhein-Erft-Kreis.
Hinsichtlich der Einführung einer Steuer auf Vergnügungen von sexuellen Handlungen weißt
Fachdienstleiterin Claßen darauf hin, dass neben einer wenig erträglichen Situation auch die
Prostitution legalisiert wird und die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Verse erläutert Verwaltungsmitglied Ritz, dass man mit
der Stadt Frechen in Kontakt steht, die bereits eine entsprechende Steuer auf Vergnügungen von
sexuellen Handlungen erhoben haben. Eine Eindämmung der Prostitution ist aufgrund der
Erhebung der Steuer nicht erfolgt, jedoch hat sich diese auch nicht ausgedehnt.
Derzeit wird seitens des Ordnungsamtes auch jede Möglichkeit genutzt, die Stadt Bedburg für die
Personen zur Durchführung ihres Gewerbes möglichst unattraktiv zu machen.
Ausschussmitglied Lambertz regt an, die Erfahrungswerte des Rhein-Erft-Kreis hinsichtlich des
Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution
tätigen Personen auszuwerten und in einer der nächsten Sitzungen nochmals zu thematisieren.
Beschluss:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
Variante a)
…aufgrund der derzeitigen Rechtslage keine weiteren Maßnahmen gegen den Straßenstrich zu
unternehmen.
oder
Variante b)
…die Verwaltung mit der Konzeption einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf
Vergnügungen sexueller Art zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich Variante a) bei 2 Gegenstimmen (FWG)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 28.11.2017
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