Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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65 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
09.03.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14.
Landschaftsplan 20 "Hellenthal"
V 62/2005
Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW)
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
09.03.2005
06.04.2005
28.04.2005
Ausschussmitglied Manfred Schmitz (SPD) informiert den Ausschuss darüber, dass der Entwurf des Landschaftsplanes der
Gemeinde Hellenthal nicht vorliege und empfiehlt aus diesem
Grund die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Kreisausschusses bzw. Kreistages.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass die Gemeinde Hellenthal
frühzeitig in das Trägebeteiligungsverfahren eingebunden worden sei. Im Rahmen der Auslegung habe die Gemeinde die
Möglichkeit eventuelle Einwände zu erheben. Weiter erläutert
die Verwaltung, dass es sich hierbei um ein allgemein übliches
Verfahren handele.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
1. den Entwurf des Landschaftsplanes „20“ Hellenthal, bestehend aus
den textlichen Festsetzungen
der Entwicklungskarte und
der Festsetzungskarte
in der Fassung der Anlage 1, Stand: März 2005 sowie
2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats
gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts
und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG)
in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom
21.07.2000 (GV.NRW.S.568).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Z1
Z2
Z3