Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
17.12.14, 18:47
Aktualisiert
17.12.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
26.11.2014
16
Ergänzungssatzung E. - Herrig, Teichweg;
Aufstellungsbeschluss 496/2014
I. Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im
Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält die
Bezeichnung: Ergänzungssatzung Erftstadt - Herrig, Teichweg. Der Anlageplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Ergänzungssatzung für die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. §13 (2) Satz 2 und 3 BauGB zu erarbeiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen. Die V 496/2014 wird dem Rat zur Beschlusslage empfohlen.
17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)