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Beschlusstext (Ergänzungssatzung E. - Herrig, Teichweg; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
17.12.14, 18:47
Aktualisiert
17.12.14, 18:47
Beschlusstext (Ergänzungssatzung E. - Herrig, Teichweg;
Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.11.2014 16 Ergänzungssatzung E. - Herrig, Teichweg; Aufstellungsbeschluss 496/2014 I. Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält die Bezeichnung: Ergänzungssatzung Erftstadt - Herrig, Teichweg. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Ergänzungssatzung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §13 (2) Satz 2 und 3 BauGB zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Die V 496/2014 wird dem Rat zur Beschlusslage empfohlen. 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)