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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße I. Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
17.12.14, 18:47
Aktualisiert
17.12.14, 18:47
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße
I.  Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.11.2014 19 Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße I. Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die öffentliche Auslegung 512/2014 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 29.03.2011 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 70/2011) des Bebauungsplanes Nr. 162, E.-Dirmerzheim, Landstraße, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern (Reduzierung entlang der Landstraße, Erweiterung im Osten des Plangebiets). Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 162, E. Dirmerzheim Landstraße, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V 512/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)