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Beschlusstext (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
17.12.14, 18:47
Aktualisiert
17.12.14, 18:47
Beschlusstext (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt;
Aufstellungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.11.2014 18 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt; Aufstellungsbeschluss 516/2014 Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gem. § 12 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 116 A, E. Gymnich, Drogeriemarkt. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die V 516/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)