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Beschlusstext (2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Gebiet: nordwestliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ hier: Beschluss zur Offenlage der Planung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
123 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Beschlusstext (2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Gebiet: nordwestliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“
hier: Beschluss zur Offenlage der Planung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 16. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 07.03.2017. Sitzungsbeginn: 18:04 Uhr Sitzungsende: 20:58 Uhr TOP Betreff 7 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Gebiet: nordwestliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ hier: Beschluss zur Offenlage der Planung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für die 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ – nordwestliches Ende der „Otto-HahnStraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722). Beschlussergebnis einstimmig: JA Abstimmungsergebnis: NEIN