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Beschlusstext (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

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Inhalt der Datei

Der Kreistag stellt gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz (VVzLRKG) vom 22.12.1998 in zur Zeit geltender Fassung gemäß Ziffer 1.3 zu § 6 LRKG für die in der Begründung zur Vorlage 166/2003 aufgeführten Bediensteten für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder für abgegrenzte Gruppen von Dienstreisenden das Vorliegen triftiger Gründe nach § 6 Abs. 1 LRKG fest. Dieser Beschluss gilt auch für die Stellennachfolger dieser Bediensteten.