Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Kreistag stellt gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz (VVzLRKG) vom 22.12.1998 in zur Zeit geltender Fassung gemäß Ziffer 1.3 zu § 6
LRKG für die in der Begründung zur Vorlage 166/2003 aufgeführten Bediensteten für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder für abgegrenzte Gruppen von Dienstreisenden
das Vorliegen triftiger Gründe nach § 6 Abs. 1 LRKG fest. Dieser Beschluss gilt auch für die
Stellennachfolger dieser Bediensteten.