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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ - Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH hier: Zustimmung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
154 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
26.08.16, 18:02
Aktualisiert
26.08.16, 18:02
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH
hier:
Zustimmung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH
hier:
Zustimmung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 28.06.2016. Sitzungsbeginn: 18:04 Uhr Sitzungsende: 21:54 Uhr TOP Betreff 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ - Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe GmbH hier: Zustimmung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Der Beschluss wurde um den Punkt „b“ erweitert. Es wird in der nachfolgenden Diskussion erläutert, dass ein Verkehrsaufkommen von insgesamt ca. 80 LKW beantragt wurde und keine zusätzliche Belastung entstehen werde. Die Lage der ökologischen Ausgleichsflächen werde wie geplant umgesetzt, da an anderer Stelle keine Flächen verfügbar seien. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ gemäß. § 11 i.V.m. § 12 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) zu. b) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit der Firma NEX Logistics Europe GmbH zu verhandeln, dass diese zukünftig ihren Verwaltungssitz ebenfalls in das Stadtgebiet der Stadt Bedburg verlegt. Beschlussergebnis zu a) Mehrheitsbeschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: (mehrheitlich dafür) Ja Nein 6 5 0 1 1 2 12 3 Enthaltung Beschlussergebnis zu b) einstimmig: JA  NEIN  Abstimmungsergebnis: siehe oben Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2016 Seite 2