Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 18/2002 vom 24.12.2002 gemäß
gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und beschließt, beschließt die Satzung über die
Durchführung des Gesetzes zur bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiG) im Kreis Euskirchen (siehe Anlage zur Vorlage 117/2002).