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Beschlusstext (Beratungsstelle Langzeitarbeitsloser hier: Antrag AWO, Kreisverband Euskirchen e. V., vom 04.02.2003 auf Förderung durch den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Beratungsstelle Langzeitarbeitsloser
hier: Antrag AWO, Kreisverband Euskirchen e. V., vom 04.02.2003 auf Förderung durch den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Der Kreistag stimmt dem Antrag 23/2003 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2003 (Z 1/A 23/2003) und des Kreisausschusses vom 26.03.2003 (Z 2/A 23/2003) zu und beschließt, dem Antrag der AWO, Kreisverband Euskirchen e. V., vom 04.02.2003 zu entsprechen und Zuschüsse für die Beratungsstelle für Langzeitarbeitslose für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 in Höhe von jeweils 7.000,00 € einzuplanen. Der Ansatz für das Jahr 2004 ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Zuschuss des Kreises Euskirchen soll nur nach Vorlage des Zuwendungsbescheides über die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgezahlt werden.