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Beschlusstext (Haushalt 2003/2004 Differenzierte Kreisumlage nach § 56 (4) KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Haushalt 2003/2004
Differenzierte Kreisumlage nach § 56 (4) KrO NRW)

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Inhalt der Datei

Der Kreistag beschließt, für das Defizit der Kreisvolkshochschule (Kreis-VHS) eine differenzierte Kreisumlage zu erheben. Dieser Umlageanteil wird auf der Grundlage der amtlichen Statistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 31.12. des Vorvorjahres nach dem Maßstab der Einwohnerzahlen auf die betroffenen kreisangehörigen Kommunen verteilt. Einzelheiten regelt die Haushaltssatzung.