Daten
Kommune
Kall
Größe
130 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
15.11.11, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
195/2011
22.11.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 15.11.2011 – TOP 6 – beschließt der Rat die Aufstellung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr.
20 „Oben im Auel“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche
Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des
Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des
§ 3 Abs. 1BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 195/2011
Seite 2
Sachdarstellung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurde eine Teilfläche des
Gewerbegebietes in Mischgebiet umgewandelt. Mit der Veröffentlichung im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) am 04. Juli 2008 ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20
„Oben im Auel“ in Kraft getreten. Nunmehr beantragt der Investor des Baugebietes, dass eine
weitere Teilfläche des Gewerbegebietes in „Gemischte Baufläche“ bzw. in „Grün- und Ausgleichsfläche“ umgewandelt wird, so dass eine zweiseitige Erschließung möglich wird. Zur Umsetzung der geplanten Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein Schalltechnisches Gutachten erstellt.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 02. August 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011
wurde seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2011- Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - berichtet.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2
(4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Nr. 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 4c BauGb ist
nicht anzuwenden.
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben
im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen.
Bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Oben im Auel“ wurde im Jahre 2002 mit dem Investor ein Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebietes „Oben im
Auel“ in Kall gemäß § 124 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Der Erschließungsvertrag ist nach
Planreife der Bebauungsplanänderung entsprechend abzuändern.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Investor übernommen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und
der Begründung (Anlage 4) entnommen werden. Die Anlagen 2 bis 4 waren der Einladung zur
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.11.2011
beigefügt.
Vorlagen-Nr. 195/2011
Seite 3
Vorlagen-Nr. 195/2011
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
195/2011
15.11.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr.
20 „Oben im Auel“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche
Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des
Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des
§ 3 Abs. 1BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 195/2011
Seite 5
Sachdarstellung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurde eine Teilfläche des
Gewerbegebietes in Mischgebiet umgewandelt. Mit der Veröffentlichung im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) am 04. Juli 2008 ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20
„Oben im Auel“ in Kraft getreten. Nunmehr beantragt der Investor des Baugebietes, dass eine
weitere Teilfläche des Gewerbegebietes in „Gemischte Baufläche“ bzw. in „Grün- und Ausgleichsfläche“ umgewandelt wird, so dass eine zweiseitige Erschließung möglich wird. Zur Umsetzung der geplanten Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein Schalltechnisches Gutachten erstellt.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 02. August 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011
wurde seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2011- Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - berichtet.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2
(4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Nr. 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 4c BauGb ist
nicht anzuwenden.
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben
im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen.
Bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Oben im Auel“ wurde im Jahre 2002 mit dem Investor ein Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebietes „Oben im
Auel“ in Kall gemäß § 124 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Der Erschließungsvertrag ist nach
Planreife der Bebauungsplanänderung entsprechend abzuändern.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Investor übernommen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und
der Begründung (Anlage 4) entnommen werden.