Daten
Kommune
Bedburg
Größe
94 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 05.05.2015.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
23:13 Uhr
TOP
Betreff
3
Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker hier:
a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis
Kasterer Acker
b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes
a)
Herr Dipl. Ing. Schnuis von Stadtplanungsbüro „Raumplan“ aus Aachen stellt den aktuellen
Planungsstand des BP 4/Kaster, 2. Änderung vor, welcher unter Mitwirkung des Arbeitskreises
zustande gekommen ist.
Herr Speuser fragt nach, ob die Tiefgaragen bei einem möglichen Hochwasser in Mitleidenschaft
gezogen werden könnten.
Herr Schnuis erklärt, dass entsprechend des hydrogeologischen Gutachtens diesbezüglich dann
Vorsorge zu treffen sei.
Herr FDL Köster teilt mit, dass sich das Baugebiet nach den Berechnungen unter Maßgabe eines
hundertjährigen Hochwassers des Erftverbandes nicht in einem Überschwemmungsgebiet nach
WHG handele. Die Tiefgaragen seien genau wie die Keller entsprechend mit einer Wanne
abzudichten, damit bei dem zukünftig zu erwartenden Grundwasseranstieg keine
Feuchtigkeitsschäden auftreten.
Herr Speuser fragt Herrn Schnuis, ob die mehrgeschossigen Bauten an der Albert-SchweitzerStraße die dahinterliegenden Wohngebäude verschatten können.
Herr Schnuis teilt daraufhin mit, dass in der winterlichen Jahreszeit je nach Tageszeit bei
tiefstehender Sonne durchaus eine stundenweise Verschattung stattfinden kann. Dies aber
grundsätzlich in der übrigen Jahreszeit nicht auftreten würde.
Herr Nitsche weist darauf hin, dass in der vorliegenden Planung ein zentraler
Versickerungsbereich vorgesehen sei und fragt nach, ob hier Alternativen eingeplant seien.
Herr Schnuis erläutert, dass diesbezüglich noch keine Alternativen vorgesehen sind. Hier bleibe
das hydrologische Gutachten abzuwarten, das verschiedene Alternativen aufzeigen soll. Ein
tieferes Versickerungsbecken zwinge die Stadt dann ggfs. zur Einzäunung des Areals.
Herr Krichel fragt nach, ob und wie viele öffentliche Parkplätze in diesem Baugebiet vorgesehen
sind und ob die Tiefgaragen sowohl für die Vier- und Sechsfamilienhäuser gelten.
Herr Schnuis erläutert, dass die Stellplätze für die Mehrfamilienhäuser in den Tiefgaragen
einzurichten sind. Bei den übrigen Hausgruppen wäre seitlich die Anlegung von z.B. Carports
denkbar.
Im öffentlichen Raum ist von einem Stellplatzschlüssel von 0,4 je Wohneinheit auszugehen, was
die Einrichtung von etwa 110 Stellplätzen vorsieht. Dies gebe der Straßenraum auch her, werde
aber in der Ausbauplanung der Straßen festgelegt.
Herr Krichel fragt die Verwaltung, ob es rechtlich möglich sei, die Vermieter der
Mehrfamilienhäuser dazu zu zwingen, die Mietwohnungen im Bundle mit den Tiefgaragen zu
vermieten.
Herr FDL Köster erläutert, dass eine solche Maßgabe lediglich über die anschließende
Baugenehmigung entsprechend des Stellplatzschlüssels für das jeweilige Grundstück möglich sei.
Eine entsprechende Vermietungspflicht im Bebauungsplan zu regeln sei nicht zulässig.
Herr vom Berg regt an, für Grünflächen die gleiche Flächengröße zu berücksichtigen, wie sie für
die öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen sind.
Herr Becker fragt nach, ob die Einrichtung eines Blockheizkraftwerkes gemeinsam mit dem Monte
Mare eingerichtet werden kann. Weiterhin sei interessant zu erfahren, ob hier die Nutzung von
Solarenergie auf den Wohnhäusern möglich sei.
Herr Schnuis führt aus, dass die Gesamtausrichtung des Baugebietes ca. 30° zur West-OstRichtung aufweise. Das heißt, dass die Grundstücke parallel zum Lärmschutzwall sehr gut für
Solarenergie ausgerichtet seien. Die hierzu senkrecht stehenden Dachformen sind allerdings dann
weniger günstig ausgerichtet.
Im vorderen Bereich an der Albert-Schweitzer-Straße sei ein Blockheizkraftwerk denkbar. Ob auch
das bestehende Blockheizkraftwerk des Monte Mares erweitert werden könne, müsse geprüft
werden.
Herr Speuser erkundigt sich bei der Verwaltung, ob es planungsrechtliches Möglichkeiten gebe,
die Grünpflege der öffentlichen Flächen in private Hände zu geben.
Herr FDL Köster teilt mit, dass dies sehr oft mit der Kleinteiligkeit der Grünflächenstruktur
zusammen hänge. Kleinere Flächen werden einfacher in Patenschaft genommen. Größere Fläche
sind für den städt. Bauhof oft leichter zu pflegen.
Herr Krichel fragt nach, ob ein Fußweg entlang des Lärmschutzwalls möglich sei.
Herr Schnuis erläutert, dass dies nicht viel Sinn mache, da im vorderen Bereich der Grundstücke
bereits die ausreichende Erschließungsstraße liege.
Herr vom Berg bittet eine Erweiterung der Grünfläche entsprechend des Verlaufs der Erft in das
Baugebiet mit einzubinden.
Der Ausschussvorsitzende unterbricht für Fragen aus dem Zuschauerraum vorrübergehend die
offizielle Sitzung.
Frau Thiemann (NABU) fragt nach, ob die zukünftigen Baugrundstücke bis an den Feldweg
entlang der Aue heranreichen müssen, oder ob hier nicht noch weitere Grünflächen vorgesehen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2015
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werden können.
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass dieses Thema im weiteren Verfahren noch entsprechend
geprüft werde.
Herr Uerlings (NABU) erkundigt sich, weshalb der Auebereich entlang des Baugebietes mittig
durchgeschnitten wird.
Herr Schnuis erläutert, dass eine eingegrünte fußläufige Verbindung von der Albert-SchweitzerStraße, durch das Baugebiet über eine Brücke auf die andere Seite der Erft denkbar wäre. Diese
sei jedoch zunächst ein unverbindlicher Vorschlag.
Herr Uerlings weist darauf hin, dass beidseitig des Baugebietes Brücken über die Erft vorhanden
seien.
Weiterhin fragt er nach, ob ein Kinderspielplatz in diesem Baugebiet geplant sei.
Herr Schnuis teilt mit, das ein Kinderspielplatz in diesem mittleren Grünstreifen angelegt werden
solle. Insgesamt werden im zentralen Bereich 1.600m² als Grünfläche mit Spielplatz festgesetzt.
Weitere Kleinkinderspielmöglichkeiten wären innerhalb der einzelnen Hofanlagen der
Mehrfamilienhäuser denkbar.
Herr Nitsche sieht im vorliegenden Entwurf eine deutliche Verbesserung zur Ursprungsplanung. Er
regt an, dass Rigolen als Alternativen zur zentralen Versickerungsanlage in Betracht gezogen
werden sollen. Hierdurch werde entsprechend der Günanteil nochmals erhöht. Weiterhin begrüßt
er die hier geschaffene abwechslungsreiche Bebaubarkeit des Gebietes.
b)
Herr Giesen greift die von der FDP eingebrachte Thematik einer neuen Namensgebung für dieses
Baugebiet auf. Er schlägt den Namen „castrum“ wegen seines historischen Bezuges zur Altstadt
Kaster und wegen der positiven Wirkung auf das Stadtmarketing vor.
Herr Krichel wirft ein, dass „castrum“, aus dem Lateinischen kommend, „Militärlager“ bedeute.
Herr Becker schlägt vor, aufgrund der positiven Assoziation zur möglichen Nutzung der
Sonnenenergie in diesem Baugebiet, den Namen „Sonnenfeld“ auszuwählen.
Herr Nitsche spricht sich für den Vorschlag „Castrum“ aus.
Der Ausschussvorsitzende leitet anschließend zur Abstimmung über.
Beschluss:
zu a)
Dem vorgestellten Entwurf wird als Grundlage zur Erarbeitung des Bebauungsplans zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
zu b)
Der Ausschuss stimmt mehrheitlich mit sieben zu sechs Stimmen, bei zwei Enthaltungen, für die
zukünftige Namensgebung des Baugebietes mit dem Namen „Sonnenfeld“ und spricht sich
entsprechend gegen den Vorschlag „Castrum“ aus.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich für „Sonnenfeld“
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2015
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